KG Berlin: Wimdu.de wird Werbung mit „50% günstiger als Hotels“ wegen Irreführung untersagt

08. Juli 2016
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Aufkleber 50 Prozent günstiger

Der Buchungsplattform „wimdu.de“ wird die Werbung mit dem Slogan „50% günstiger als Hotels“ auch in zweiter Instanz untersagt. Das auf der Webseite eingeblendete Banner mit dieser Werbeaussage stellt eine Irreführung dar, da eine solche Vergünstigung tatsächlich nur in Einzelfällen erreicht wird.

Ein auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendetes Banner mit dem Werbeslogan „50% günstiger als Hotels“ wurde von der Wettbewerbszentrale als irreführend kritisiert. Das KG Berlin hat der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 11.03.2016 (Az.: 5 U 83/15) recht gegeben. Somit wurde das erstinstanzliche Urteil des LG Berlin (Az.: 103 24/14) bestätigt und die Bannerwerbung untersagt.

Mit einer solchen Aussage dürfe nämlich nur geworben werden, wenn die angepriesene Ersparnis auch durchgängig erreicht wird. Wird allerdings nicht darauf hingewiesen, dass die Buchung einer Ferienwohnung über die Buchungsplattform tatsächlich nur in einer geringen Anzahl der Fälle „50% günstiger als Hotels“ ist, so stellt dies eine zu unterlassene Irreführung dar.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier.

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