Lügenverbot für o2

09. Januar 2018
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Callcentermitarbeiter im Anzug mit Headset lügt am Telefon

Der Telefonanbieter o2 darf beim Anwerben von Neukunden nicht mehr die Unwahrheit über Konkurrenzunternehmen wie zum Beispiel die Telekom verbreiten. Die Telekom hatte o2 diesbezüglich auf Unterlassung verklagt und das OLG München gab ihr - nach einer durch o2 eingelegenten Berufung - nun ebenfalls Recht.

Mitarbeiter des Netzwerkanbieters o2 hatten im Rahmen der Akquise von Neukunden gelogen, um auf diese Weise neue Vertragsabschlüsse zu erwirken. Bei Werbeanrufen sei laut Zeugen behauptet worden, die Telekom werde den Anschluss künftig nicht mehr bedienen. In einem weiteren Fall wurde behauptet, es gebe ein neues Gesetz, wonach Telefon- und Internetanschluss nicht mehr bei zwei verschiedenen Anbietern bestellt werden dürften.

Nachdem sich immer mehr verunsicherte Kunden bei der Telekom gemeldet hatten, reichte diese Unterlassungsklage gegen die o2-Muttergesellschaft Telefónica ein.

Die Telekom konnte bereits in erster Instanz erfolgreich gegen Telefónica vorgehen, woraufhin diese Berufung einlegte. Doch auch in der zweiten Instanz hegte das OLG keine großen Zweifel an den Zeugenaussagen der Telekom-Kunden und kam bereits nach 30-minütiger Verhandlung zu einer Entscheidung zugunsten der Telekom.

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