Markenrecht: Lego geht gegen Influencer vor
Sachverhalt
Als „Held der Steine“ bezeichnet sich der Influencer selbst und veröffentlicht unter diesem Namen Videos über die kleinen bunten Kunststoff-Blöcken. Nun wurde der Influencer von dem dänischen Unternehmen Lego abgemahnt, er solle Videos vom Netz nehmen. In seinen Videos habe er den Begriff „Lego“ für Steine verwendet, die nicht vom originalen Hersteller stammten.
Kern des Problems
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich die Wortmarke „Lego“ inzwischen zu einem Gattungsbegriff weiterentwickelt haben könnte. Der Betroffene argumentiert genau auf Grundlage dessen: Für die Zuschauer und Verbraucher seien alle Bausteine „Legos“, egal von welchem Hersteller.
Doch Lego sieht das anders. Das Problem liegt darin, dass wenn eine Marke zum Gattungsbegriff wird, kann die Marke ihren Schutz verlieren und gelöscht werden. Lego als Markeninhaber hätte ein berechtigtes Interesse daran, ihren Markenschutz zu behalten. Ein Verlust des Markenschutzes hätte zur Konsequenz, dass jede Art der sogenannten Klemmbausteine als Lego bezeichnet werden dürfte. Dagegen möchte Lego sich wehren, um zu vermeiden, dass auch qualitativ minderwertige Ware unter diesem Namen vertrieben wird.
Fazit
Die beanstandeten Videos hat der Influencer zwar entfernt und durch neue Clips ersetzt. Jedoch kritisiert er darin die Lego-Produkte nicht zu knapp. Das entgeht auch seinen Followern nicht, die der Meinung sind, dass Lego die Durchsetzung seiner Rechte mit einem Imageverlust bezahlen wird.