Markenrechtlicher Schutz für „Fridays for Future“?

19. April 2021
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Fridays for Future Plakate auf einer Demonstration

Die schwedische Umweltaktivistin Greta Thunberg, die durch ihr Engagement für die „Fridays for Future“-Bewegung große Bekanntheit erlangte und unter anderem schon vor den Vereinten Nationen eine Rede hielt, hat für „Fridays for Future“ den Schutz als Marke bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum beantragt (EUIPO).

Der Antrag Thunbergs und ihrer Schwester wurde von der Stockholmer Stiftung „Stiftelsen The Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation“ bereits im Dezember eingereicht, berichtete die Zeitschrift „DIE ZEIT“. Aber es ist nicht der einzige Antrag für „Fridays for Future“ der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum anhängig ist. Auch die 54-jährige Australierin Janine O’Keeff hat bereits im November 2019 für den Namen der globalen Protestbewegung den Markenschutz beantragt. Laut O’Keeff und der Stiftung sei der Antrag jedoch mit dem Segen der Familie Thunberg gestellt worden.

Warum markenrechtlicher Schutz?

Eine Markenanmeldung dient dazu, dem Inhaber der Marke das alleinige Recht zu verschaffen, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Somit kann durch eine Eintragung der Marke verhindert werden, dass Dritte mit Waren oder Dienstleistungen unter der geschützten Marke Geld verdienen. Darum geht es offenbar auch der 17-jährigen Greta Thunberg. In einem Post auf Instagram erklärte sie die Entscheidung damit, dass ihr eigener Name und der „ihrer“ Klimabewegung ständig ohne ihre Erlaubnis für kommerzielle Zwecke verwendet werde. Sie und die anderen Klimaaktivisten haben keinerlei Interesse an Marken, aber dieser Schritt sei notwendig, so Thunberg weiter.

Kann eine politische Bewegung eine geschützte Marke sein?

Prinzipiell kann auch der Name einer politischen Bewegung als Marke geschützt werden. Jedoch bestehen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sogenannte absolute Eintragungshindernisse. Solche liegen beispielsweise dann vor, wenn Marken keine Unterscheidungskraft haben oder aus Zeichen bestehen, die im Allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden sind, wenn es sich also um allgemeingebräuchliche Worte handelt. Und hier liegt die Schwierigkeit im Fall Thunberg. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat bereits im letzten Jahr eine Anmeldung der Wortmarke „Fridays for Future“ abgewiesen, da es sich um eine „beschreibende Sachangabe“ handele, welche „nicht als Marke verstanden werde“, so ein Sprecher des DPMA gegenüber der FAZ. Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Oliver Löffel bezweifelt, dass „Fridays for Future“ als Marke eingetragen werden kann, da der Marke die Unterscheidungskraft fehle.

Keine Hoffnung auf markenrechtlichen Schutz?

Allerdings besteht noch Hoffnung für Greta Thunberg und ihre Stiftung: Denn wenn die Marke „Fridays for Future“ mit Greta Thunberg und nicht allgemein mit der Bewegung assoziiert wird, könnte das die Unterscheidungskraft im Sinne Thunbergs stärken.

Es bleibt somit spannend wie das EUIPO den Antrag Thunbergs behandeln wird und ob „Fridays for Future“ in Zukunft markenrechtlichen Schutz genießt.

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