Mutmaßliche Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgeneratoren
In den USA wurden die Betreiber von KI-Musikgeneratoren „Suno“ und „Udio“ aufgrund von mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen angeklagt. Auf Klägerseite sind neben weiterer Plattenlabel die Genreriesen Sony Music Entertainment, UMG Recording und Warner Records. Neben den KI-Betreibern sind noch einige Unbekannte angeklagt. Sie sollen den Betreibern urheberrechtlich geschützte Musikstücke zum Training bereitgestellt haben. Beispiele für verletzte Werke enthalten Stücke von ABBA, Michael Jackson und vielen anderen.
Die Beklagten berufen sich darauf, keine Urheberrechtsverstöße begangen zu haben, da die Musikstücke nicht im Original wiedergeben wurden und dass das Vorgehen der KI „transformativ“ sei. Die Beklagten versuchen dabei, sich auf Fair Use zu berufen. Das US-Copyright soll nämlich den Fortschritt von Wissenschaft und nützlicher Kunst fördern. Wenn diese Förderung zu bejahen ist, kann die Zahlung von Gebühren zur Nutzung von urheberrechtlichen Materialien entbehrlich sein, wenn die Zustimmung der Rechteinhaber ausbleibt.
Ausschlag gebend für Fair Use sind hierbei zum einen, ob es sich um eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung bzw. für eine Nutzung für die Bildung handelt. Auch die Art des Werks, die genutzten Ausschnitte und die möglichen Auswirkungen auf den potenziellen Markt oder Wert des Werks sind entscheidend für die Berufung auf Fair Use.