Nach Auseinandersetzung mit Reporter ohne Grenzen: BND schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Der Betrieb von VerAS (Verkehrsanalysesystem), einer der größten Datenbanken des BND, sorgte schon länger für Kritik – mittlerweile soll er sich nach einer Umstellung zumindest im Rahmen deutscher Gesetze bewegen. Der Bundesnachrichtendienst gab in einer Mitteilung an Reporter ohne Grenzen an, es bestünde kein Grund zur Sorge, dass über VerAS „Verletzungshandlungen“ begangen würden. Wie die Umstellung im Detail aussieht, wurde nicht bekannt. Dennoch wertet Christian Mihr, Geschäftsführer der NGO Reporter ohne Grenzen, die Verlautbarungen des Geheimdienstes als Erfolg: „Mit dieser Erklärung sind wir am Ziel: Die illegale Analyse von Telefon-Metadaten in VerAS ist beendet – und zwar nicht nur für uns, sondern für alle.“ Er sieht hierin den geführten Beweis, dass „die Gesellschaft ihre Geheimdienste mit rechtlichen Werkzeugen kontrollieren kann und illegale Aktivitäten nicht dulden muss.“
Zunächst hatte Reporter ohne Grenzen Ende letzten Jahres vom Bundesverwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Sammeln von Verbindungsdaten in VerAS verboten sei, wenn diese durch Art. 10 GG, der unter anderem das Fernmeldegeheimnis betrifft, geschützt sind. Das Urteil galt allerdings nur für den Verein persönlich. Daraufhin veröffentlichte ROG den „Bitte Nicht Durchleuchten“-Generator („BND-Generator“). Über diese konnte jeder den BND auffordern, die Speicherung von Telefonie-Metadaten über die eigene Person zu unterlassen – die vereinfachte Löschaufforderung. Innerhalb der ersten 11 Tage wurde der Generator über 2.000 Mal genutzt; nach der bekanntgemachten Umstellung wurde er vom Netz genommen. Der BND bestätigte nicht, dass die Aktion der ausschlaggebende Grund für die Umstellung sei, sondern verwies lediglich darauf, dass derlei Unterlassungsbegehren jeder Grundlage entbehrten, weil man sich (mittlerweile) im Einklang mit dem Gesetz verhalte.