Nach UberPop nun auch MyTaxi: Stuttgarter Taxizentrale geht erneut gegen Fahrdienstanbieter vor

18. Mai 2015
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Taxi Service wird über Smartphone angeboten

Nutzer der App „MyTaxi“ erhalten derzeit bundesweit bis zu 50 Prozent Rabatt, wenn sie Fahrten über die App buchen. Der Vorstandsvorsitzende der Stuttgarter Taxi-Zentrale Murat Arslan hält dieses Verhalten der Daimler-Tochter für wettbewerbswidrig, weil es seines Erachtens gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Die Zentrale hat deswegen das Landgericht Stuttgart angerufen und so eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese gilt nun sowohl für Stuttgart als auch für Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt.

Nachdem die Stuttgarter Taxi-Zentrale Ende April diesen Jahres bereits erfolgreich gegen den Fahrdienstanbieter UberPop vorgegangen war, hat sie nun auch den ersten Erfolg gegenüber MyTaxi zu verzeichnen. Die Daimler-Tochter halte sich an die einstweilige Verfügung und eruiere derzeit mögliche Vorgehensweisen, sagte ein Sprecher von Daimler. Auch der deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) lasse laut Präsident Michael Müller die Rabattaktion von MyTaxi rechtlich überprüfen, um gegebenenfalls gerichtlich gegen sie vorzugehen.

 

Schon Anfang Mai hatte es eine Resolution des BZP gegeben, in der der Verband Daimler aufforderte, die Aktionen des Tochterunternehmenes zu überdenken und in der Zukunft auf einen „finanziellen Verdrängungswettbewerb“ zu verzichten. Der BZP nahm insbesondere auf die Partnerschaft zwischen dem deutschen Taxigewerbe und Mercedes Bezug: Daimler ist außerordentliches Mitglied im BZP und liefert circa 60 Prozent der Fahrzeuge für das deutsche Taxigewerbe.

 

Zwar seien nach Information des BZP bisher keine weiteren Zentralen gegen die App vorgegangen, Murat Arslan hofft jedoch, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird.

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