Persönliche Daten als „geistiges Eigentum“?

28. November 2016
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Digitaler Kopf

Um die Daten des Einzelnen in einer immer weiter digitalisierten Welt künftig besser zu schützen, schlägt eine Forschergruppe bei einer Fachkonferenz am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor, Datenschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht miteinander zu vereinigen. In der Folge sollen Nutzer ihre persönlichen Daten wie „geistiges Eigentum“ schützen und deren unberechtigte Verwendung abmahnen können.

„Big Data“ ist in aller Munde. Begrifflich verbirgt sich dahinter eine Datenmenge, die zu groß, zu komplex oder zu schnelllebig ist, um mit herkömmlichen Methoden der Datenverarbeitung ausgewertet werden zu können. Gemeinhin löst der Begriff bei Privatpersonen im Hinblick auf ihre persönlichen Daten ein ungutes Gefühl aus. Denn die umfassende Datensammlung und Datenauswertung von internationalen Konzernen führt dazu, dass das Kaufverhalten systematisch dokumentiert wird und Online-Händler ihre Produkte und gar ihre Preise individuell am Kunden ausrichten können. Unterschiedliche Preise für unterschiedliche Kunden sind die Folge. Wer aufgrund der Datenauswertung als wohlhabend eingestuft wird, muss mehr bezahlen. Das Persönlichkeitsprofil wird anhand des Online-Kaufverhaltens erstellt, indem z.B. die Akzeptanz von Preisen dokumentiert und im Anschluss mithilfe von selbstlernenden Algorithmen ausgewertet wird. In der Folge können Verkaufsseiten für den Nutzer „personalisiert“ werden. Dass mit differenzierenden Preisgestaltungen der Wettbewerb verzerrt wird, liegt auf der Hand.

Nach Ansicht zweier niederländischer Forscherinnen, die an der Fachtagung des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb teilnahmen, reiche der Datenschutz allein nicht aus, um ausreichend Sicherheit vor Datenvermarktern und – für den Einzelnen schwer nachweisbaren – „Personal Pricing“ zu gewährleisten. In Zukunft solle der Nutzer seine persönlichen Daten vielmehr wie geistiges Eigentum schützen und folglich Plattformen abmahnen sowie „Lizenzen“ zur Datennutzung aufkündigen können. Was zunächst verlockend klingt, führt jedoch zu Kollisionen mit dem Grundgesetz. Den verfassungsrechtlich garantierten Schutz persönlicher Daten kann man sich nicht einfach abkaufen lassen. Im Hinblick darauf erhofft sich Andreas Sattler, Forscher an der LMU München, eine Entwicklung ähnlich dem kontinentalen Urheberrecht, welches zwischen unveräußerbaren moralischen Rechten sowie Verwertungsrechten differenziert. Dann könnte zumindest ein Teil der Personendaten vermarktet werden, sofern der Betroffene dies will.

Um persönliche Daten wie „persönliches Eigentum“ künftig umfassend schützen zu können, schlägt die Forschergruppe deshalb vor, Datenschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht miteinander zu vereinigen. So könnte der häufig geäußerte Satz „meine Daten gehören mir“ in der Praxis verwirklicht werden.

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