Irreführende Vodafone-Fernsehwerbung für „Allnet-Flat“ Tarif
Das Landgericht Düsseldorf hat einer aktuellen Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zufolge mit Urteil vom 29.08.2014 eine einstweilige Verfügung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone bestätigt. Diese hatte zuvor die Irreführung der Fernsehwerbung für den „Allnet-Flat“-Tarif von Vodafone hinsichtlich der Verfügbarkeit des Angebots und der Preisangaben beanstandet. Das Gericht teilte diese Ansicht und gab der Wettbewerbszentrale in beiden Punkten Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Link zur Pressemitteilung der Wettbewerbzentrale: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=250