Irreführende Vodafone-Fernsehwerbung für „Allnet-Flat“ Tarif

02. Oktober 2014
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Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil vom 01.10.2014, Az.: 38 O 78/14

Es ist unzulässig, mit der Aussage "Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,..." einen Tarif zu bewerben, wenn das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden und nicht für Neukunden gilt und darauf nicht hingewiesen wird. Wenn der Tarif als ausschließlich kostenpflichtig hinzubuchbarer Zusatztarif selbst für Bestandskunden nicht zum angegebenen Preis verfügbar ist, liegt sogar noch eine zweite Irreführung des Verkehrs vor.

Das Landgericht Düsseldorf  hat einer aktuellen Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zufolge mit Urteil vom 29.08.2014 eine einstweilige Verfügung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone bestätigt. Diese hatte zuvor die Irreführung der Fernsehwerbung für den „Allnet-Flat“-Tarif von Vodafone hinsichtlich der Verfügbarkeit des Angebots  und der Preisangaben beanstandet. Das Gericht teilte diese Ansicht und gab der Wettbewerbszentrale in beiden Punkten Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Link zur Pressemitteilung der Wettbewerbzentrale: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=250

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