Renate Künast gegen Facebook

05. Mai 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
446 mal gelesen
0 Shares
Schild mit Hate Speech in der Mitte, Wörter durchgestrichen

Die Rechtsanwältin und langjährige Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/Die Grünen Renate Künast will gegen Facebook wegen der Verbreitung eines Fake-Zitats vorgehen. Ziel der Politikerin ist es, Facebook zu verpflichten, nach Falschzitaten zu suchen und diese zu entfernen.

Seit längerem kursiert bei Facebook ein angebliches Zitat der Grünen-Politikerin zur Integrationspolitik, was allerdings frei erfunden ist, ein sogenanntes Fake-Zitat. Zwar kann Renate Künast das entsprechende Fake-Zitat bzw. Bilder auf denen das Fake-Zitat abgebildet ist bei Facebook melden, damit es gelöscht wird, allerdings muss dies immer wieder aufs Neue geschehen, sobald das angebliche Zitat erneut verbreitet wird. Mit einer nun beim Landgericht Frankfurt am Main eingereichten Klage will Künast erreichen, dass Facebook selbst wort- und sinngleiche Beiträge sucht und diese gegebenenfalls entfernt, es sei denn es handelt sich um Beiträge in denen klargestellt wird, dass es sich um ein Fake-Zitat handelt.

Man hofft auf ein Grundsatzurteil

Die Geschäftsführerin der Organisation HateAid, welche den Prozess finanziert, Anna-Lena von Hodenberg hofft auf ein Grundsatzurteil. Den Betroffenen von digitaler Gewalt sei es unzumutbar, dass sie selbst die Sozialen Medien nach rechtswidrigen Inhalten durchkämmen müssen, so von Hodenberg. Laut den Rechtsanwälten von Künast geht es im Kern um die Frage, ob die Social-Media-Plattformen lediglich die Speicherplattform zur Verfügung stellen oder ob sie in einem bestimmten Rahmen für die Inhalte verantwortlich seien.

EuGH hat in einem ähnlichen Fall bereits entschieden

Die österreichische Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek war in einem ähnlichen Fall bereits bis vor das oberste Österreichische Gericht gezogen, welche die Frage dann dem EuGH vorlegte. Glawischnig-Piesczek wollte erreichen, dass Facebook beleidigende Kommentare weltweit sperrt und, dass das Unternehmen selbst nach solchen Kommentaren sucht. Der EuGH hat daraufhin entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Plattformbetreiber verpflichten dürfen, rechtswidrige Äußerungen zu löschen und selbst nach wort- und sinngleichen Beiträgen zu suchen und auch diese zu entfernen. Eine entsprechende Regelung fehlt in Deutschland bislang, jedoch wurde in Verbindung mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz eine solche Pflicht der Plattformbetreiber immer wieder diskutiert.

„Wir wollen keine Uploadfilter“

Allerdings ist das Anliegen von Renate Künast nicht unumstritten. Denn, sollte Facebook dazu verpflichtet werden, selbst nach entsprechenden Beiträgen zu suchen und diese zu entfernen, könnte sich das Unternehmen dazu entscheiden, Uploadfilter einzusetzen. So könnte von vorneherein verhindert werden, dass einmal gemeldete Beiträge überhaupt ein zweites Mal hochgeladen werden können. Allerdings birgt dies die Gefahr, dass auch Beiträge geblockt werden, die sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzen. Künasts Anwalt erklärte daher ausdrücklich, dass man keine Uploadfilter wolle, weshalb man den Klageantrag auch bewusst darauf begrenzt habe, dass nur bereits hochgeladene Beiträge gelöscht werden sollen. Außerdem dürfe sich Facebook nicht auf eine technische Überprüfung begrenzen, sondern müsse die Ergebnisse manuell kontrollieren.

Facebook gibt Zusage

Facebook hat bereits auf die von Künast eingelegte Klage reagiert und mitgeteilt, dass man das falsche Zitat bereits entfernt habe und Schritte einleiten werde, um identische Inhalte zu identifizieren und zu entfernen. Nach Ansicht der Grünen-Politikerin und ihren Anwälten reiche dies jedoch noch nicht aus. Sie verlangen, dass Facebook eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Außerdem fordere Künast 10.000 € Schmerzensgeld, so ihr Anwalt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a