Urheberrechtsnovelle: Expert*innen sind sich uneinig

05. Mai 2021
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weißes Copyright Zeichen vor grauer Wand

In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur geplanten Urheberrechtsreform waren die eingeladenen Expert*innen unterschiedlicher Meinung bezüglich des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurfs. Die Urheberrechtsreform dient unter anderem der Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie über das Urheberrecht (EU-RL 2019/790 vom 17.04.2019).

Bis zum 07. Juni 2021 hat der Bundestag bzw. die Bundesregierung Zeit, die umstrittene DSM-Richtlinie der EU (EU-RL 2019/790) umzusetzen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im März 2021 einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt. Die vor dem Rechtsausschuss geladenen Expert*innen äußerten verschiedene Bedenken gegenüber dem Gesetzesentwurf. Einigkeit bestand höchstens insoweit, dass Änderungsbedarf besteht.

Überwiegende Zustimmung

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Möllers erklärte beispielsweise, dass die Umsetzung zum Teil verfassungs- und europarechtlichen Bedenken begegne, während Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Professorin für Informations- und Datenrecht in Bonn, den Gesetzesentwurf als „das Beste, was dem Urheberrecht passieren konnte“ bezeichnete. Sie sieht in dem Entwurf jedoch auch die Gefahr einer erheblichen Kürzung der Nutzungsrechte. Auch die Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrecht bemängelte, dass der Entwurf an den entscheidenden Stellen zu Lasten der Nutzer*innen gehe und, dass er zu einer systematischen Sperrung von rechtmäßigen Inhalten führen werde. Der Sprecher der Initiative Urheberrecht begrüßte die Umsetzung wesentlicher Neuregelungen der DSM-Richtlinie, betonte aber, dass weitere Stärkungen der Positionen der Kreativen im Gesetzesentwurf erforderlich seien. Auch der Medienrechtler Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch erklärte, dass der Gesetzesentwurf weitgehend gelungen sei, auch wenn er zum Teil um die über die umzusetzende Richtlinie hinausgehe. Starke Kritik übte dagegen die Vertreterin von Google, die unter anderem bemängelte, dass der Entwurf den Diensteanbietern einseitig die Verantwortung auch für solche Probleme aufbürde, die außerhalb ihrer Kontrolle lägen würden.  Im Übrigen zeigte sich jedoch in den Stellungnahmen der übrigen Expert*innen, dass der Gesetzesentwurf ein im Grundsatz gelungener Versuch sei, die zum Teil widersprüchlichen Vorgaben der DSM-Richtlinie umzusetzen.

„Hart errungener Kompromiss“

Der Berichterstatter für die CDU, Ansgar Heveling, hatte den Gesetzesentwurf als einen hart errungenen Kompromiss bezeichnet und ließ durchblicken, dass der Spielraum für grundlegende Änderungen im parlamentarischen Verfahren nach der Anhörung eher begrenzt sei. Auch zu beachten ist, dass derzeit noch eine Klage gegen die umstrittene DSM-Richtlinie bzw. gegen Art. 17 der Richtlinie am EuGH anhängig ist.

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