Richter wegen Facebook-Foto für befangen erklärt
Im Kommentarbereich der Seite hatte der Richter gepostet: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick.“ Diesen Beitrag hatte ein anderer Nutzer wiederum mit den Worten „… sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))“ kommentiert, was der Richter mit einer „Gefällt mir“-Angabe quittiert hatte.
Noch im April 2015 hatte das Landgericht Rostock unter dem Vorsitz des Richters zwei Männer wegen erpresserischen Menschenraubs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Bereits während des laufenden Verfahrens war der Anwalt eines Angeklagten auf das fragwürdige Profilbild des Vorsitzenden aufmerksam geworden und hatte daraufhin einen Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde damals jedoch von Gericht als unbegründet abgelehnt. Die Inhalte des Facebook-Profils des Vorsitzenden seien offensichtlich humoristisch gemeint und beträfen allein dessen persönlichen Lebensbereich.
Die Karlsruher Richter sahen dies anders. Das öffentliche Facebook-Profil des Richters könne von jedem Prozessbeteiligten eingesehen werden und vermittle eindeutig die innere Gesinnung des Vorsitzenden, welche befürchten lasse, der Vorsitzende beurteile die zu bearbeitenden Sachverhalte nicht mit der gebotenen Objektivität, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Haftstrafen. Der Internetauftritt sei mit der gebotenen Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Strafrecht tätigen Richters unvereinbar.
Der Bundesgerichtshof hat den Fall nun zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Stralsund verweisen. Die fragwürdigen Beiträge auf seinem Facebook-Profil hat der umstrittene Richter mittlerweile gelöscht.