Verbraucherschutzverbände können ab heute Datenschutzverstöße abmahnen

24. Februar 2016
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Mann im Anzug drückt mit dem Finger auf ein grünes Schloss vor dem Schriftzug "Datenschutz"

Seit heute, dem 24.02.2015, können auch Verbraucherschutzverbände Verstöße gegen das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts abmahnen. Bisher konnte nur von betroffenen Personen oder den Aufsichtsbehörden gegen solche Verletzungen vorgegangen werden.

Da betroffene Personen aufgrund der möglichen Kosten und des zeitlichen Aufwandes nur sehr selten gegen solche Verstöße vorgehen, soll die Novellierung dafür sorgen, dass „Verbraucherschutzorganisationen mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so der Vorstand des vzbv, Klaus Müller.

Eine ausführlichere Betrachtung des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts und die damit verbundenen Folgen finden sie hier.

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