EU und USA einigen sich auf neue Regelung zum Datenaustausch
Das Safe-Harbor-Abkommen ist eine Rahmenbedingung, die auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 zurückgeht und es Unternehmen ermöglichen soll, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. Nachdem die Safe-Harbor-Entscheidung am 06. Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, da eben nicht mehr von einem „sicheren Hafen“ die Rede sein konnte, haben sich die EU und die USA, nachdem die dreimonatige Übergangsfrist am 31. Januar abgelaufen war, nun auf einen Ersatz für das gekippte Abkommen geeinigt.
Betroffen von der Regelung sind neben den Tech-Giganten wie Facebook oder Google insgesamt 4400 Firmen , darunter auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen Branchen, in denen Daten transferiert werden. Geplant ist in dem Safe-Harbor-Ersatz mit dem Namen „EU-US Privacy Shield“, dass das US-Handelsministerium Firmen, die Daten aus Europa verarbeiten, überwacht und die Nichteinhaltung der Standards Sanktionen zur Folge hat. Die Umsetzung der Vereinbarung soll von beiden Seiten gemeinsam überprüft werden, wobei die EU-Kommission einmal jährlich einen Bericht veröffentlichen wird.
Der Vertrag, der nicht ohne Kritik von Datenschützern bleibt, liegt noch nicht unterschrieben vor und muss in den nächsten Wochen noch geprüft und bestätigt werden.