Unzureichender Datenschutz: Verbraucherzentrale verklagt Microsoft

02. März 2016
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PC mit Kachelmuster-Menü auf dem Monitor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München I Klage gegen den internationalen Großkonzern Microsoft eingereicht. Konkret geht es um unzureichende Datenschutzbestimmungen im Rahmen eines kostenfreien Updates auf das aktuelle Betriebssystem Windows 10. Wer sein Vorgängersystem auf die neuste Version aktualisieren möchte, muss zunächst in eine aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässige Datenschutzklausel einwilligen.

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern setzt Windows 10 auf eine deutlich verstärkte Online-Anbindung, sowie die Nutzung von Cloud-Diensten. In Folge dessen werden unterschiedlichste Nutzerdaten, wie Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort und Browserverlauf regelmäßig an die Microsoft-Server übertragen. Das neue Betriebssystem steht auf Grund dieser Vorgänge schon länger in der Kritik von Datenschützern.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht noch einen Schritt weiter. Sie hält eine Klausel in den für das Update erforderlichen Lizenzbestimmungen des Konzerns schlicht für rechtswidrig. Microsoft verlangt darin von seinen Nutzern die Einwilligung in eine pauschale Datenerhebung und -verwertung für sämtliche Funktionen und Dienste von Windows 10 gemäß der konzerneigenen Datenschutzerklärung. Ohne eine optische Hervorhebung sei eine solche brisante Klausel jedoch nicht rechtmäßig, findet die Verbraucherzentrale. Der Nutzer müsse transparent erkennen können, welchen Bedingungen er gerade zustimmt. Auch die Datenschutzerklärung des Softwarekonzerns ist zu lang, unübersichtlich und unbestimmt, so dass der Verbraucher nicht ausreichend über die Umstände und den Umfang der Datenerhebung informiert werde.

Die Verbraucherschützer hatten Microsoft zunächst mittels einer Abmahnung dazu aufgefordert, die streitgegenständliche Datenschutzklausel aus ihren Lizenzbestimmungen zu entfernen. Da der Konzern sich weigerte die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht München erhoben.

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