Altkanzler Helmut Kohl zieht mit Millionenklage vor Gericht
Bereits im Mai 2015 hatte das Oberlandesgericht Köln die weitere Verbreitung des Werkes „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ untersagt, da aus nicht freigegebenen Tonbandaufnahmen zitiert wurde. In dem 256 Seiten dicken Bestseller und gleichnamigen Hörbuch hatte der Kölner Autor Heribert Schwan den Altkanzler Kohl ausführlich zitiert, nachdem dieser in den Jahren 2001 und 2002 sein ganzes Leben erzählt hatte, damit Schwan als dessen Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Allerdings waren nach Ansicht Kohls diese Informationen vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Nachdem bereits drei Bände erschienen waren, zerbrach das Vertrauensverhältnis zwischen Kohl und Schwan. Ohne Einwilligung des jetzt 85 jährigen Altkanzlers machte Schwan zusammen mit dem Journalisten Tilman Jens aus dem noch nicht veröffentlichten Material die „Kohl-Protokolle“. Anlässlich der Klage, die sich gegen Kohls Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Co-Autoren Tilman Jens und den Verlag Random House richtet, befasst sich das Gericht mit der Frage, ob das Veröffentlichungsverbot der Kohl-Zitate weiterhin Bestand hat und ob Schwan neben den Originalen auch die Kopien der Tonbandmitschnitte herausgeben muss.
Am 02. Juni wird das Kölner Landgericht ein Urteil bezüglich der Klage mit Rekordschmerzensgeld, das sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen soll, fällen. Dabei würde es sich mit fünf Millionen Euro um die bisher größte Schmerzensgeldsumme der deutschen Rechtsgeschichte handeln.