Richtlinie für ein EU-einheitliches Gewährleistungsrecht im Online-Warenhandel
Der Entwurf der EU-Richtlinie betrifft in erster Linie die vollständige Harmonisierung der Vorschriften für den Online-Warenhandel. Problematisch sind vor allem die unterschiedlichen nationalen Regelungen, die sowohl bei den Unternehmern als auch bei den Verbrauchern eine Unsicherheit zum Vorschein bringen. Der internationale Online-Handel ist dadurch extrem eingeschränkt. Durch die besagte Richtlinie sollen diese Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
Eine Neuerung betrifft unter anderem die Definition des Mangels und die einheitliche Regelung zur Vertragsmäßigkeit einer Kaufsache. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Mangelfreiheit der Sache ist der Risikoübergang. Ferner werden dann die Rechte und Pflichten des Verbrauchers neu bestimmt. Der Käufer kann dann vorerst nur eine Mangelbeseitigung oder eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache beanspruchen. Allerdings steht ihm dann auch das Recht zu, den Kaufpreis solange zu verweigern. Hinzu kommen Vereinheitlichungen bezüglich der Frist für die Beweislastumkehr bei Mängeln, welche von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert wird, als auch die Abschaffung der Rügepflicht, was bedeutet, dass der Verbraucher auch ohne Anzeigen des Mangels seine Mängelansprüche behält. Ebenfalls betroffen sind Regeln bezüglich der Vertragsbeendigung und der Verjährungsfristen.
Damit legt die neue Richtlinie den Grundstein einer gemeinsamen Entwicklung des Rechts im Binnenmarkt und eine schnelle positive Entwicklung des grenzüberschreitenden Online-Handels.