Safe-Harbor: Datenschutzbeauftragter verhängt Geldbußen gegenüber Adobe, Punica und Unilever
Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA begründete seit Juli 2000 die rechtliche Zulässigkeit für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten. Denn eine solche Übermittlung in das Nicht-EU-Ausland ist laut Unionsrecht nur dann zulässig, wenn das Zielland „ein angemessenes Schutzniveau“ von Daten gewährleistet. Dies sei aber gerade im Falle der Vereinigten Staaten nicht der Fall; personenbezogene Daten europäischer Internetnutzer würden in diesem Land kein angemessenes Schutzniveau bieten. Infolgedessen war der Rückgriff auf die bisherigen Datenschutzklauseln unzulässig.
Trotz einer mehrmonatigen Übergangsfrist der Unternehmen zu einer Neuregelung ihrer Bestimmungen, versäumten dies gleichwohl mehrere Firmen. Infolgedessen wurden nun Adobe, Punica und dem Konzern Unilever Bußgelder in Höhe von 8.000-11.000 € auferlegt – der gesetzliche Rahmen für ein Bußgeld hätte theoretisch bis zu 300.000 € betragen. Doch da die drei hier Beteiligten bereits während des Bußgeldverfahrens ihre Übermittlungsgrundlagen angepasst hätten, habe man das Bußgeld deutlich geringer angesetzt. Noch ausstehende Unternehmen, die die Safe-Harbor-Entscheidung weiterhin ignorieren, haben mit deutlich empfindlicheren Strafen zu rechnen, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.