Sammelklage gegen Google: Im privaten Modus surft man nicht ganz so privat wie es scheint

30. April 2021
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Laptop mit Symbol eines Vorhängeschlosses

„Incognito-Modus“ und „Privat Browsing“ – diese Begriffe kommen Ihnen sicher bekannt vor. Surft man im privaten Modus, liegt natürlich der Schluss nahe, Daten und Privatsphäre seien besser geschützt. Der Internetgigant soll jedoch trotzdem weiter getrackt haben, daher sieht er sich jetzt einer weiteren Klage ausgesetzt.

Im Juni 2020 haben drei Kläger in den USA eine Sammelklage gegen Alphabet Inc., den Mutterkonzern von Google, eingereicht. Grund dafür war der Inkognito-Modus des Browsers Google Chrome. Während die Nutzer annahmen, auf diese Weise anonym im Netz unterwegs zu sein, wurde das Surfverhalten von Google weiter verfolgt und gespeichert.

Der Internetbrowser Chrome ist der weltweite meistgenutzt Browser, sein Marktanteil liegt bei 66 %. Google zufolge seien Nutzer des privaten Modus darüber aufgeklärt worden, dass ihre Aktivitäten zum Beispiel für besuchte Webseiten weiter sichtbar sein können. Die Kläger lasten Google jedoch an, dass das Surfverhalten lediglich nicht lokal gespeichert wurde, die Aktivitäten ansonsten aber auch im vermeintlich privaten Modus mit den üblichen Tools wie Google Analytics getrackt werden.

Der Konzern beantragte zwar die Abweisung der Klage, war damit aber nicht erfolgreich: Anfang März 2021 wies eine Bundesrichterin den Antrag ab und ebnete der Klage den Weg. Begründet wurde dies damit, dass das Unternehmen keine hinreichenden Einwendungen hervorgebracht und zudem nicht ausreichend darüber informiert habe, dass auch während des privaten Surfens weiter Daten gesammelt werden. Ist die Klage erfolgreich, muss Google eventuell bis zu 5 Milliarden US-Dollar (ca. 4,2 Milliarden Euro) Schadensersatz zahlen.

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