Spiegel-Online Klage gegen Geschäftspraktiken des Werbefilter-Betreibers Adblock erfolglos

05. Dezember 2016
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Mann hält Tablet mit Logo für Adblocker

Das Online-Magazin Spiegel-Online unterliegt dem Werbefilter-Betreiber Adblock und dessen Geschäftsmodell. Das LG Hamburg wies mit seinem Urteil vom 25.11.2016 (Az. 315 O 293/15) die Klage des Medienhauses ab. Das Gericht sieht in der Software Adblock der Eyeo GmbH keinen Wettbewerbsverstoß, eine Begründung dessen steht noch aus.

Mit Spiegel-Online erhob nun ein weiteres Medienhaus Klage gegen das von der Eyeo GmbH geführte Geschäftsmodell von Adblock Plus. Die angegriffene Software Adblock Plus dient dazu Anzeigen von Werbung im Internet zu blockieren. Dieses so genannte „Blacklisting“ kann gegen Zahlung eines Entgelts der werbetreibenden Firmen und durch Adblocker- Foren, in denen Werbeformate als tolerierbar eingestuft werden, umgangenen werden. Betroffenen Medien sehen hierin eine Verletzung des Wettbewerbs- und Kartellrechts.

Die Handelsblatt GmbH sowie die Zeit Online GmbH waren zuvor ebenfalls mit Klagen am LG Hamburg wegen des Geschäftsmodells des Adblock Betreibers gescheitert. Eine Wettbewerbswidrigkeit nahm auch das LG München bei den Klagen der Fernsehsender RTL und ProSieben Sat.1 nicht an.

So führen die Gerichte an, dass es keine Verträge zwischen Seitenbetreibern und Nutzern gebe, die sie zum Konsum der Werbung verpflichten. Es sei dem Nutzer letztlich selbst überlassen, ob dieser die Online-Werbung sehen oder mittels einer Software ausschalten möchte. Die marktbeherrschende Stellung der Eyeo GmbH ist ebenfalls nicht zu erkennen, da sich eine Vielzahl von Nutzern keiner Adblocker bedienen würde.

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