Stellt der digitale Euro ein Datenschutzrisiko dar?
Der von der EU-Kommission gemachte Vorschlag zum digitalen Zentralbankgeld stellt eine Herausforderung für Datenschützer dar. Laut dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber, gehe mit dem digitalen Bezahlen die Anonymität verloren. Demnach müssten laut ihm die Bürger darauf vertrauen können, dass Transaktionen nicht überwacht werden und es nicht zu Vorratsdatensammlung kommen werde. Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), welche von Kelber geleitet wird und ein Arbeitspapier zum digitalen Zentralbankgeld veröffentlichte, beschreibt in ihrem Papier diverse Risiken für den Datenschutz. Darunter fallen beispielsweise auch unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe oder Diskriminierungen oder Ausgrenzungen von Personengruppen.
Die Arbeitsgruppe möchte zudem, dass der Datenschutz bereits in der Planung für die Einführung berücksichtigt werden soll. Hier sollen Grundrechtseingriffe schon vorher abgeschätzt werden und weiterhin nach einer Einführung im Blick behalten werden. Dass digitale Zahlungen sicher und vertraulich möglich seien, bestätigt die IWGDPT, aber verneint, die Möglichkeit von anonymen Zahlungen, da dies mit gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von beispielsweise Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung unvereinbar ist. Sie schlägt allerdings vor, dass die Transaktionen in der Art ausgestaltet werden sollen, dass weder die EZB noch nationale Zentralbanken „Daten einem identifizierten oder identifizierbaren digitalen Euro-Nutzer zuordnen können“. Die IWGDPT möchte auch einen Bedarf an der Einführung des digitalen Euros sehen, da, wenn dieser entfällt, die Risiken für Privatsphäre und Datenschutz die Vorteile überwiegen.