Umstrittenes WLAN-Gesetz trotz Kritik verabschiedet
Die Bundesregierung will mit der Änderung des Telemediengesetzes die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots in den Städten unterstützen und dadurch das Defizit, welches Deutschland im Vergleich zu anderen Industrieländern bezüglich des Angebots öffentlicher WLAN-Zugänge hat, weitestgehend beseitigen. Demnach sollen mehr öffentliche Einrichtungen oder Cafes öffentliche WLAN-Hotspots anbieten, indem den Betreibern ein Haftungsprivileg dahingehend zukommt, dass sie nicht mehr automatisch als Störer für die von anderen über ihren Anschluss begangenen Rechtsverletzungen haften sollen.
Bisher laufen Anbieter Gefahr, für Rechtsverstöße ihrer Nutzer im Netz zu haften und sowohl Abmahnungen als auch Unterlassungsklagen ausgesetzt zu sein. Dem will das neue WLAN-Gesetz mit der Haftungsprivilegierung entgegenwirken und einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN schaffen. Hierfür müssen die WLAN-Betreiber jedoch gewisse Anforderungen in Form von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen beachten. Laut dem Gesetz sollen WLAN-Anbieter dann nicht für Rechtsverstöße haften, wenn sie ihren Internetanschluss angemessen gegen unbefugten Zugriff schützen. Darüber hinaus soll der Internetzugang nur den Personen gewährt werden, die vorher erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen.
Vielen Kritikern gehen diese Pflichten jedoch aufgrund der hohen Anforderungen zu weit, da diese das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland zu erreichen, gerade erschweren. Zudem wird kritisiert, dass die Einholung der Zusicherung jedes einzelnen Nutzers, keine Rechtsverletzung zu begehen, zusätzliche Zugangscodes erfordere, so dass Risiken eher verschärft als gelockert werden. Statt Anreize für den Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots zu setzen geht es in dem Gesetz vornehmlich um die Verpflichtungen, die mit einem solchen Betrieb verbunden sein sollen. Auch weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass der Gesetzesentwurf gegen Europarecht verstoße, da Deutschland engere Bestimmungen auf nationaler Ebene treffe als es die E-Commerce-Richtlinie der EU vorsehe.