Urheberrechtsklage wegen Livestream-Mitschnitt aus Kommunalparlament in Schwerin

07. August 2018
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Eine Frauenhand tippt auf eine Tastatur über der ein Hologram eines Livesstreams schwebt

In Schwerin wird demnächst über eine Rechtsstreitigkeit bezüglich der Veröffentlichung eines Video-Mitschnitts aus der Stadtvertretung entschieden: Ein Kommunalpolitiker hatte einen Ausschnitt aus dem Livestream einer Stadtvertretungssitzung in einem sozialen Netzwerk hochgeladen - nun hat ihn die Stadt Schwerin deshalb mit Verweis auf das Urheberrecht verklagt.

Stephan Martini, Geschäftsführer der Wählergemeinschaft Aktion Stadt und Kulturschutz (ASK), hatte einen Redebeitrag veröffentlicht, der sich mit dem Vorschlag auseinandersetzte, touristische Hinweisschilder auf Plattdeutsch zu beschriften. Der Antrag für eine Beschilderung auf Plattdeutsch stammte aus der Wählergemeinschaft ASK. Zu diesem Vorschlag äußerte sich der Abgeordnete der Fraktion Unabhängiger Bürger, Claus Jürgen Jähnig, mit einem Redebeitrag auf Plattdeutsch.

Dabei handelte es sich um die erste auf Plattdeutsch gehaltene Rede im Kommunalparlament von Schwerin. Aus diesem Grund wollte Martini den Redebeitrag teilen: Er schnitt die plattdeutsche Rede im Livestream mit und veröffentlichte das vierminütige Video auf seinem Facebook-Profil. Der mittlerweile wieder gelöschte Beitrag war mit dem Kommentar „Das war so toll. Wann hört man schon mal so viel Platt“ versehen.

In Folge des Facebook-Posts forderte die Stadt Schwerin die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Martini. Der Stadt Schwerin stehe das Urheberrecht an den Aufnahmen zu und Martini habe das Video ohne Erlaubnis verbreitet. Deshalb solle Martini künftig von der Veröffentlichung von Mitschnitten aus dem Kommunalparlament absehen – andernfalls drohe ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro.

Im Vorfeld hatte die Stadtvertretung vor einem Jahr beschlossen, keine Aufzeichnungen des Livestreams zu erlauben und auch selber kein Videoarchiv mehr zu betreiben. Es wurde befürchtet, dass aus dem Zusammenhang gerissene Videos von Reden der Stadtvertreter in Umlauf gelangen könnten. Die Gegner der Aufzeichnungen aus dem Kommunalparlament argumentierten, dass potentielle Kommunalpolitiker aufgrund dessen von einer Kandidatur für die Stadtvertretung abgehalten werden könnten.

Die Gegenseite begründete ihren Standpunkt damit, dass die Aufzeichnung der Sitzungen den Bürgern die Möglichkeit geben, die Entscheidungen und Debatten später transparent nachzuvollziehen. Diejenigen, die die Sitzungen nicht in Echtzeit mitverfolgen können, hätten keinen Zugang zu den in der Stadtvertretung gehaltenen Debatten, da diese nicht protokolliert werden. Außerdem ließen sich nach der Speicherung der Videos Untertitel beispielsweise für Schwerhörige hinzufügen.

Aus diesen Gründen weigerte sich Stephan Martini, die von der Stadt Schwerin verlangte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Infolgedessen verklagte die Stadt Martini nun auf Unterlassung vor dem Amtsgericht Rostock.

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