Verbraucherschutz: falsche Bewertungen im Online-Handel

14. Dezember 2020
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Kundenbewertung mit fünf Sternen

Falsche Bewertungen im Online-Handel werden zum immer größeren Problem. Verbrauchern und potenziellen Kunden dienen Bewertungen über Produkte und Unternehmen als Orientierungshilfe. Was aber, wenn die Online Rezensionen gefälscht sind? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will Abhilfe schaffen: ein Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht.

Unternehmen dienen sie als Werbemittel, potenzielle Kunden und Verbraucher nutzen sie als Informationsquelle – Empfehlungen und Bewertungen von anderen Verbrauchern für Unternehmen.

Problematisch ist allerdings, wie zuverlässig diese Bewertungen und Rezensionen überhaupt sind. Von März bis September dieses Jahres sind etwa 720 Millionen neue Produktbewertungen auf Amazon erschienen. Studien zufolge sollen bis zu 42 Prozent dieser Bewertungen der eingestellten Produkte gekauft worden sein.

Das Geschäft mit Fake-Bewertungen

Durch Fake-Bewertungen den Kaufpreis über PayPal zurückbekommen: Im Kern geht es darum, dass Kunden über Telegram angeworben werden, um Produkte zu kaufen. Diese müssen zunächst aus eigener Tasche gezahlt werden, dann muss er eine positive Bewertung auf der Plattform hinterlassen. Um das Geld dann ausgezahlt zu bekommen, muss man den Kaufvorgang und die Bewertung lediglich mit einem Screenshot dokumentieren.

Gegenmaßnahmen von Amazon

Eigenen Auskünften zufolge, bekämpft Amazon bereits mit zahlreichen Maßnahmen solche Fake-Rezensionen. Durch Software und ganzen Teams sollen bis zu zehn Millionen Bewertungen pro Woche überprüft werden.

Doch nicht immer erreichen die Maßnahmen den gewünschten Effekt. Die Fälschergruppen sind zu groß und zu gut organisiert, was es unmöglich macht, alle gekauften Bewertungen zu erkennen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf des BMJV soll den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle verbessern und eine wirksamere Durchsetzung des Verbraucherrechts ermöglichen. Es sollen beispielsweise neue Regelungen zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei Rankings und Verbraucherbewertungen enthalten sein.

Zudem sollen die Verbraucher und Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmen gegen verbraucherschützende Vorschriften des UWG bekommen

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