Vergleichsangebot im Rechtsstreit um „Happy Birthday“: 14 Millionen US-Dollar als Ausgleichszahlung
Wie Richter George King gegen Ende letzten Jahres entschied, ist das berühmteste Geburtstagslied der Welt, „Happy Birthday“, gemeinfrei, insbesondere stehen Warner/Chappell keine Rechte an dem Lied zu. Dennoch hatte das Unternehmen mehrere Jahrzehnte lang Gebühren für die Nutzung von „Happy Birthday“ erhoben. Als Ausgleich für die „Anmaßung des Copyrights“ will die Firma nun 14 Millionen Euro zahlen.
Der Rest des Betrags soll in einem Fonds angelegt werden, mithilfe dessen diejenigen entschädigt werden sollen, die seit dem 03. September 1949 Tantiemen für die Nutzung des Texts von „Happy Birthday“ gezahlt hatten. Auch Zahlungen, die an diverse Verwertungsgesellschaften, wie etwa die GEMA, erfolgten, werden von dem Fonds gedeckt und ersetzt. Dabei stellen die veranschlagten 14 Millionen Dollar lediglich etwa ein Viertel der über die Jahre ungerechtfertigt erlangten Gebühren dar, insgesamt wird die Summe auf 46 bis 51 Millionen Dollar geschätzt.
Fraglich bleibt daher, ob der vorsitzende Richter das Vergleichsangebot annehmen oder ob das Verfahren weitergeführt werden wird.