Wikimedia erleidet in Schweden eine Niederlage im Streit um die Panoramafreiheit
Die schwedische Verwertungsgesellschaft für Bildkunst hatte gegen Wikimedia Schweden geklagt, weil diese gemeinfreie Fotos von Bauwerken geodatenbasiert angeboten hatte. Das Gericht führte an, es mache keinen Unterschied, dass dieses Angebot nicht auf die Erzielung von Profit gerichtet sei. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen sei nur zulässig, sofern die Rechte mit den Urhebern der Bauwerke geklärt seien.
In der aktuellen Diskussion um die Panoramafreiheit hat die EU-Kommission im Rahmen der Reform des europäischen Urheberrechts ein Konsultationsverfahren gestartet, um Material für die Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens zu erheben. Während in Deutschland, wie auch in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten, Aufnahmen öffentlicher Gebäude oder Kunstwerke kommerziell genutzt werden dürfen, ist dies in Ländern wie Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Griechenland nicht erlaubt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil aus Schweden auf die europäische Debatte um die Panoramafreiheit auswirkt.