Verstößt Telegram gegen das NetzDG?

04. Juli 2023
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
515 mal gelesen
0 Shares
Symbole Verknüpfung Mikrofon Computer Megafon

Ist Telegram ein soziales Netzwerk und verstößt gegen das NetzDG? Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zwei Mahnbescheide gegen Telegram erlassen, da weder Nutzern ein ständiges Beschwerdeverfahren bereitgestellt wird, mit dem sie rechtswidrige Inhalte melden können, noch von Telegram ein Zustellungsbevollmächtigten ernannt wurde, welchem Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung von Behörden und Gerichten zugestellt werden dürfen. Beides ist laut NetzDG erforderlich für soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen Nutzern. Telegrams Anwälte sehen in Telegram allerdings kein soziales Netzwerk, sondern ein "Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation".

Dem Amtsgericht Bonn liegen Bußgeldbescheide in Millionenhöhe, erlassen durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen die Plattform Telegram, vor. Das BfJ rügt darin Verstöße gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das NetzDG regelt den Umgang mit Beschwerden von Nutzern über Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten im Internet.

Einer der Bescheide richtet sich dagegen, dass Telegram kein ständiges Beschwerdeverfahren bereitstellt, welches Nutzern erlauben würde, rechtswidrige Inhalte zu melden. Der zweite Bescheid bezieht sich darauf, dass Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten ernannt hat, welcher Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung von Behörden und Gerichten erhalten dürfe. Diese Anforderungen sind laut NetzDG erforderlich bei soziale Netzwerken mit über 2 Millionen Nutzern. Telegrams Anwälte beziehen sich in ihrer Begründung ihrer Einsprüche darauf, dass Telegram keine soziales Netzwerk darstellt, sondern vielmehr einen „Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation“. Eine Entscheidung des AG Bonn besteht noch nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a