Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung gegen Temu

16. Oktober 2025
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Mann beim Onlineshopping am Laptop

Nach Vorwürfen des Handelsverbands Deutschland gegen Temu ermittelt das Bundeskartellamt nun gegen den Online-Riesen. Diesem werden Wettbewerbsbeschränkungen vorgeworfen, da Verkäufern Preisvorschriften gemacht werden sollen und das Unternehmen direkt in die Preisgestaltung eingreifen könne.

Nach einer Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland wegen angeblicher Wettbewerbsbeschränkung, ermittelt nun das Bundeskartellamt gegen den chinesischen Onlinemarktplatz Temu. Konkret wird Temu vorgeworfen durch seine Preissetzungspraxis den Wettbewerb einzuschränken.

Das Unternehmen gibt Verkäufern zum einen vor, dass Preise für Produkte nicht mehr als 85 % des Preises von vergleichbaren Produkten auf anderen Plattformen betragen dürfen. Außerdem behält sich Temu das Recht vor, in die Preisgestaltung einzugreifen und auch final über diese entscheiden zu dürfen. Temu weist die Vorwürfe von sich.

Neben diesem Verfahren ermittelt auch die EU-Kommission gegen Temu. Dort werden dem Unternehmen allerdings Verstöße gegen den DSA vorgeworfen.

 

 

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