Was macht der Smart-TV mit Nutzerdaten?

08. Januar 2018
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Smart TV steht im Wohnzimmer

Seit Juni 2017 besteht für das Bundeskartellamt die Möglichkeit, sogenannte Sektoruntersuchungen durchzuführen, um Verbraucherschutzverstößen aufzudecken. Diese Untersuchungen sollen nun auch bei Smart-TVs stattfinden, welche mit dem Handy und dem Internet verbunden werden können und daher einen umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglichen.

Dies hat auch Interesse geweckt, die Handhabe mit Nutzerdaten von „Smart-TVs“ eingehender in Augenschein zu nehmen. Derartige Fernsehgeräte besitzen nicht nur reine Wiedergabefunktion, sondern auch Computer-Zusatzfunktionen, insbesondere Internet-Fähigkeiten. Darüber hinaus lassen sie sich über das Smartphone, Tablet oder eine USB- und Bluetooth-Tastatur steuern, nachdem der Nutzer die zum jeweiligen Hersteller passende App heruntergeladen und installiert hat. Auch können Videotelefonate über Skype jetzt am Fernseher gehalten werden.

Auf diese Weise empfängt der Fernseher nicht nur Daten zur Wiedergabe, sondern sendet umgekehrt auch Nutzerdaten. Damit repräsentieren Smart-TVs die immer stärkere Vernetzung von technischen Gegenständen im privaten Lebensbereich. Kritik wird jedoch laut von Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes. Ihm zufolge gehen Nutzer meist zu leichtfertig mit derartigen Geräten um und geben so unbewusst, aber auch bewusst personenbezogene Daten preis. Für die Sektoruntersuchungen wurde vom Bundeskartellamt bewusst der Smart-TV ausgewählt, da es sich hierbei um ein häufig genutztes Alltagsprodukt handelt, welches auch von weniger technikaffinen Personen genutzt wird.

Bisher steht noch nicht abschließend fest, in welchem Umfang Smart-TVs personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Endverbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt würde. Fraglich ist auch, ob und wenn ja auf welche Weise diese empfindlichen Daten von den Anbietern der Geräte erhoben, verbreitet und auch kommerzialisiert werden. Im Mittelpunkt der Kritik steht auch die Beurteilung der teilweise verbauten Mikrofone und Kameras: Ähnlich wie bei „Amazons Assistenzwanze“ bestehen hier datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich eventueller Aufzeichnungen von Bewegungen oder Gesprächen. Genau dies soll nun die Sektoruntersuchung klären.

Somit ist das Bestreben des Bundeskartellamtes durchaus zu begrüßen. Allerdings werden zunächst lediglich zu Beginn des neuen Jahres Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet. Somit sollen potentielle Schwachstellen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Datenschutz und der Datensicherheit offengelegt werden. Dass diese Herangehensweise einen umfangreichen Zeitaufwand mit sich bringt, liegt leider auf der Hand. Zu welchem Ergebnis das Bundeskartellamt kommt, bleibt also zunächst noch abzuwarten.

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