Wettbewerbsverstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH durch irreführende Werbung

21. März 2017
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Wichtige Briefsendung!

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH versendete Werbeschreiben, in denen Verbraucher dazu aufgefordert wurden, sich unter Fristsetzung bei dem Unternehmen telefonisch zu melden. Diese Werbesendungen erweckten den Eindruck eines behördlichen Schreibens und führten zu einer Täuschung der Empfänger. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Zustellung der Schreiben mittlerweile gestoppt wurde.

Die Bundesnetzagentur verbietet der Vodafone Kabel Deutschland GmbH Werbeschreiben in Form von Postkarten und Briefen, welche als offizielle behördliche Schreiben getarnt sind, an Verbraucher zu schicken. Mit diesen Schreiben machte der Kabelnetzbetreiber Werbung, um Kunden zu gewinnen und nutzte die Verunsicherung derer aus, die das Schreiben für amtliche Post hielten.

Die Betreffzeilen der Schreiben erweckten den Eindruck, es müsse bei der angegebenen Rufnummer angerufen und Festnetz- und TV-Anschlüsse erneuert werden. Auch durch den aufgedruckten Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ und den Betreff „Wichtiger Hinweis zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ wurde die Dringlichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme signalisiert. Ein Firmenlogo war auf den Werbeschreiben nicht zu sehen. Durch die Aufmachung und den Stil der Werbesendungen wurden die Kunden eindeutig in die Irre geführt und nicht über die Leistungen und Aktionen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH aufgeklärt.

Nicht nur zahlreiche Proteste von verärgerten und verwirrten Bürgern waren das Ergebnis, sondern auch eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Schon vor einigen Wochen sollte der Versand dieser Briefe gestoppt werden, als Verbraucherschützer zum ersten Mal Kritik laut werden ließen. Schreiben, die noch zum Vorschein kommen, seien noch vor dem Ende der Werbeaktion verschickt worden. Sämtliche Werbungen rund um das Thema Neuerung der Telefon- und Internetanschlüsse sind bis auf Weiteres eingestellt.

Eine offizielle Entschuldigung des Netzbetreibers liegt vor. Auch erhält man bei dem Anruf der auf den Briefen und Postkarten angegebenen Rufnummer eine auf Band gesprochenen Entschuldigung für die aufgetretenen Missverständnisse und Verwirrungen. Die Werbung soll überarbeitet werden und in der Form nicht wieder erscheinen.

Unter Androhung von Zwangsgeld von jeweils 20.000 Euro wurde dem Netzbetreiber untersagt, derartige Werbeschreiben an Verbraucher zu versenden. Der Präsident der Bundesnetzagentur stellte klar, dass Täuschungen der Verbraucher nicht hingenommen werden.

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