Keine grundsätzliche Haftung eines Access-Providers

22. Januar 2008
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Urteil des OLG Fankfurt/Main vom 22.01.2008, Az.: 6 W 10/08

Der sogenannte Access-Provider ist auch unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht für den Inhalt der Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt, grundsätzlich nicht verantwortlich.

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