Inhalte aus der Kategorie: „Fernabsatzrecht“

03. August 2009

Dienstleistungen im Internet – ab heute gilt neue Widerrufsbelehrung

Bereits im Mai 2009 haben wir über ein Gesetz, das Verbraucher vor sogenannten Cold Calls besser schützen soll, berichtet (Hilft ein neues Gesetz gegen lästige Werbeanrufe?). Dieses Gesetz wurde gestern verkündet und tritt ab heute in Kraft. Beweggrund hierfür war es, Verbraucher besser vor unzulässigen Cold Calls und sogenannten Kostenfallen dubioser Unternehmer zu schützen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gesetzesänderung auch direkte Auswirkungen auf das Widerrufsrecht bei der Ausführung von Dienstleistungen im Fernabsatzverkehr hat.
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03. August 2009

Verbraucher nun besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt

Pressemitteilung des BMJ vom 03.08.2009

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.

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