Neues Gewährleistungsrecht seit dem 01. Januar 2018
Nach einigen Jahren haben Bundestag und Bundesrat nun das Bauvertragsrecht reformiert. In diesem Gesetz ist auch eine Reform des Gewährleistungsrechts enthalten. Das Gesetz ist zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten. Insbesondere im Werkvertragsrecht in Aus- und Einbaufällen gibt es bedeutende Änderungen.

