„Warum der Teilen-Button auf Facebook ungefährlich ist“ – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen
Wer aber privat den ‚Share-Button‘ nutzt, um Beiträge zu teilen, muss sich keine Sorgen machen, solange der Webseiten-Betreiber das Foto rechtmäßig eingebunden hat und dem Urheber bekannt war, dass auf dieser Webseite die Möglichkeit angeboten wird, Inhalte bei Facebook zu teilen. Da die Verantwortung somit beim Webseitenbetreiber liegt, kann dieser bei einer etwaigen Abmahnung in Regress genommen werden.
Zum diesem Thema hat die AZ online Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild interviewt, der Beitrag erschien am 24.03.2015. Das vollständige Interview finden sie hier.
Einen ausführlichen Artikel zur Rechtslage beim Facebook-Share-Button finden Sie in unserem Blog.
Update 25.03.2015
Die Abmahnung bzgl. des Facebook Share-Buttons wurde zurückgezogen!