Inhalte mit dem Schlagwort „Arbeitsrecht“

09. Dezember 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 3/3

In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zu dem Thema "Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen" haben wir bereits aufgezeigt, inwiefern Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz haben und ob dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden kann. In unserem letzten Teil erläutern wir, inwiefern der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren darf.
Weiterlesen
29. November 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 2/3

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz? Kann dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden oder muss er vorher abgemahnt werden? Darf oder muss der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren? Kann der Arbeitgeber die Erkenntnisse, die er aus der Kontrolle der Internetnutzung seiner Arbeitnehmer erhalten hat, im Kündigungsschutzprozess verwerten?
Weiterlesen
15. November 2011

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 1/3

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz? Kann dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden oder muss er vorher abgemahnt werden? Darf oder muss der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren? Kann der Arbeitgeber die Erkenntnisse, die er aus der Kontrolle der Internetnutzung seiner Arbeitnehmer erhalten hat, im Kündigungsschutzprozess verwerten?
Weiterlesen
20. September 2010

Fristlose Kündigung wegen Lesen von Vorstand-Mails

Urteil des LAG Köln vom 14.05.2010, Az.: 4 Sa 1257/09

Einem Administrator für unternehmensinterne Netzwerke ist es nicht gestattet, Inhalte fremder Datenbestände, hier E-Mails eines Vorstandsmitglieds einer Bank, einzusehen. Ein Computer-Administrator darf insoweit seine Zugangsrechte nur im Rahmen von Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen, nicht jedoch außerhalb dieser Aufgaben, um Inhalte fremder Datenbestände einzusehen oder zu nutzen. Der grobe Missbrauch der Administratorenrechte sowie der schwere Vertrauenssmissbrauch nach mehreren Abmahnungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Weiterlesen
23. März 2009

Weiterleiten von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
Weiterlesen
03. April 2007

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der e-tail GmbH

Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007, Az.: 7 0 20/07 Wir haben für unseren Mandanten gegen die e-tail GmbH vor dem LG Paderborn eine Zurückweisung des Antrags der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. ...
Weiterlesen
16. September 2006

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Konrad-Adenauer-Allee 55 86150 Augsburg Telefon: 0821 / 420 79 50 Fax: 0821 / 420 795 95
Weiterlesen
25. Juni 2005

Tele Hansa GmbH Stand Juni 2005

Da uns vermehrt Anfragen nach dem Verfahrensstand in unserer Sache gegen die Firma Tele Hansa GmbH erreichen, fassen wir den neuesten Sachverhalt kurz zusammen: Das AG Augsburg hat sich als örtlich unzuständig erklärt. Wir müssen daher erneut Klage einreichen. Wir haben jedoch von der Staatsanwaltschaft Hamburg Informationen über laufende Ermittlungen erhalten. Deren Ausgang abzuwarten erscheint uns sinnvoll im Hinblick auf unsere Klage. Von einer Einsicht in die Ermittlungsakten gegen die Tele Hansa GmbH hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeraten, da diese mittlerweile mehrere Umzugskartons umfassen. Den Geschädigten raten wir zunächst schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Tele Hansa GmbH zu stellen: Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a