Inhalte mit dem Schlagwort „Art. 5 GG“

05. August 2019

Keine Twitter-Sperre wegen satirischem Post

Kreuz auf Wahlzettel
Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.2019, Az.: 11 O 3362/19

Weil er kurz vor den Europawahlen auf seinem Twitterprofil folgende Nachricht postete: „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ wurde der Twitter-Account eines Mannes von Twitter gesperrrt. Grund hierfür sei ein Verstoß gegen die Richtlinien von Twitter zur Manipulation oder Beeinträchtigung von Wahlen. Nun hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden, dass es sich bei dem entsprechenden Posting nicht um den Versuch einer Wahlmanipulation handele, sondern dass der Nutzer nur seine ablehnende Meinung gegenüber der AfD mithilfe von Ironie darstellen wollte. Dies sei jedoch vom Umfang der Meinungsfreiheit umfasst und dürfe daher nicht von Twitter gesperrt werden.

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27. Juli 2018

Facebook darf einen als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen

Laptop mit Facebook Icons
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 15 W 86/18

Die Internetplattform Facebook kann ein Hassposting in einem Kommentar wegen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards löschen und den Nutzer deshalb vorübergehend sperren. Der Nutzer hatte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit dem Satz „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" kommentiert. Nach Ansicht des Gerichts ist die Einordnung dieses Kommentars als „Hassrede“ im Sinne der Gemeinschaftsstandards nicht zu beanstanden. Der Kommentar geht über eine bloße Kritik und Diskussion über Einwanderung hinaus und ist damit nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

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12. Januar 2018

Satirische Bezeichnung als „Nazi-Schlampe“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Zeitung gerollt mit der Aufschrift "Satire"
Beschluss des LG Hamburg vom 11.05.2017, Az.: 324 O 2017/17

Steht eine Person als Spitzenkandidatin einer politischen Partei in Blickpunkt der Öffentlichkeit, so muss diese mit überspitzter Kritik umgehen können. So war der Beitrag eines Satiremagazins, in dem es eine Politikerin als „Nazi-Schlampe“ bezeichnete, im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Betitelung bezog sich nämlich auf die Äußerung der Spitzenkandidatin, dass die politische Korrektheit „auf den Müllhaufen“ gehöre.

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02. Februar 2016

Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

zusammengerollte zeitung auf der groß "Aktuelles" zu lesen ist
PM OLG Stuttgart vom 27.01.2016, Az.: 4 U 167/15

Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt der Gemeinde ist erlaubt, solange die Gemeinde damit ihre öffentlichen Aufgaben erfüllt oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitarbeit betreibt. Eine darüber hinausgehende pressemäßige Berichterstattung über Aktivitäten und Ereignisse mit und ohne Gemeindebezug ist nicht mehr vom Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse gemäß Art. 5 GG gedeckt.

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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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29. April 2010

Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2010, Az.: 325 O 321/08

Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
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