Keine Dringlichkeit wegen des Pflegens sozialer Kontakte
Der private Account einer Facebook-Nutzerin wurde wegen Nichteinhaltung der Standards der Facebook-Gemeinschaft gesperrt. Im Eilverfahren wurde die Dringlichkeit der Freischaltung des Accounts abgelehnt, da die unwiederbringliche Kontolöschung bereits untersagt wurde. Dass die Klägerin während dieser Zeit ihre Kontakte über Facebook nicht pflegen könne, sei hinzunehmen. Es sei fernliegend, dass sie nicht über andere Wege weiterhin Kontakt halten könne.