Inhalte mit dem Schlagwort „Hersteller“

25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

Barkeeper schenkt Whiskey in vier Gläser mit Eiswürfel
Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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18. Februar 2019

Hersteller muss auch bei Werbung für „No-Name“-Elektrohaushaltsgeräte genannt werden

Kühlschrank und Elektroherd vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Dortmund vom 24.10.2018, Az.: 10 O 15/18

Ein Möbelhändler muss in einem Werbeprospekt, mit dem er unter anderem auch Elektrohaushaltsgeräte wie beispielsweise Kühlschränke bewirbt, den Hersteller der jeweiligen Geräte angeben. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den beworbenen Geräten um sogenannten „No-Name“-Produkte handelt. Die Angabe des Herstellers sei genauso wie die Mitteilung der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal der Elektrohaushaltsgeräte. Die Herstellernennung sei erforderlich, um dem Verbraucher einen Vergleich zwischen den Geräten unterschiedlicher Hersteller zu ermöglichen und ihm zumindest einen Anhaltspunkt zur Einschätzung des jeweiligen Preis-/Leistungsverhältnis zu geben.

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10. August 2018

Zur Mitteilungspflicht von Importeuren von E-Zigaretten

Frau mit E-Zigarette
Urteil des LG Hamburg vom 01.06.2018, Az.: 416 HKO 39/18

Hersteller und Importeure von E-Zigaretten sind gesetzlich dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde näher konkretisierende Angaben sechs Monate vor dem Inverkehrbringen des Produkts mitzuteilen. Dies ist eine Marktverhaltensregelung, sodass bei Verstoß gegen diese Pflicht eine Unterlassungspflicht begründet wird. Den Importeur von E-Zigaretten trifft dabei eine eigenständige Mitteilungspflicht, welche nicht durch den Hersteller erfüllt werden kann.

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06. Februar 2017

Zur Gerätevergütung der Hersteller von Speichermedien nach § 54 UrhG

Ein-Euro-Münze in dem CD-Laufwerk eines schwarzen Laptops
Urteil des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZR 212/14

Die nach § 54 Abs. 1 UrhG von den Herstellern zu zahlende Vergütung für Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt wird, beeinträchtigt die Hersteller solcher Geräte und Speichermedien unzumutbar im Sinne von § 54a Abs. 4 UrhG, wenn mögliche Nutzer derartige Geräte oder Speichermedien in erheblichem Umfang nicht im Inland, sondern im Ausland erwerben, weil sie dort zu einem geringeren Preis angeboten werden, und wenn dieser geringere Preis darauf beruht, dass im Ausland keine oder eine geringere Gerätevergütung oder Speichermedienvergütung als im Inland erhoben wird. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Hersteller von Geräten oder Speichermedien liegt - unabhängig vom Erwerb entsprechender Geräte oder Speichermedien durch mögliche Nutzer im Ausland - auch vor, wenn die Hersteller die Vergütung nicht vollständig in den Preis der Geräte und Speichermedien einfließen lassen und so auf deren Nutzer abwälzen können, weil an einem Erwerb interessierte Nutzer sonst in erheblichem Umfang von dem Erwerb solcher Geräte oder Speichermedien im Hinblick darauf absähen, dass die Vergütung nicht in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes oder des Speichermediums steht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 19. November 2015, I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 69 bis 74 = WRP 2016, 1123 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).

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28. November 2016

Keine Privilegierung nach § 53 UrhG für einen „Online-Videorecorder“ Anbieter

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des LG München I vom 28.09.2016, Az.: 37 O 1930/16

Bei der Verwendung eines Online-Videorecorders sind Vervielfältigungen von Werken nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG zum privaten Gebrauch ohne Zustimmung der Sendeunternehmen nur dann statthaft, sofern die angefertigten Vervielfältigungen von den jeweiligen Nutzern individuell ausgewählt werden. Sofern die aufgenommenen Sendungen individuell ausgewählt werden, veranlassen allein die Nutzer durch ihre Programmierung einen Aufnahmeprozess und sind damit Hersteller der Vervielfältigungen. Ist eine individuelle Anweisung zur Herstellung eines bestimmten Vervielfältigungsstückes durch den Kunden allerdings nicht möglich, ist der Anbieter des Videorecorders als Hersteller anzusehen. Dieser kann sich aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht nicht auf die Ausnahme des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen.

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18. August 2016

Verkaufspreis eines Neuwagens muss Überführungskosten beinhalten

Verbrauchswerteinformation eines Neuwagens in einem Autohaus
Urteil des EuGH vom 07.07.2016, Az.: C-476/14

Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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11. August 2016

Vertriebsverbot von Markenprodukten auf Internetplattformen zulässig

Ein blaues at-Zeichen in einem orangen Einkaufswagen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.12.2015, Az.: 11 U 84/14 (Kart)

Vertriebsverbote durch ein selektives Vertriebssystem unterfallen nicht dem Verbot gemäß § 1 GWB, solange an objektive Kriterien qualitativer Art angeknüpft wird, die der qualifizierten Beratung und der Sicherstellung einer hohen Produktqualität dienen. Somit kann ein Hersteller seinen Vertragshändlern den Vertrieb der Markenprodukte über amazon.de untersagen, nicht jedoch die Nutzung von Preissuchmaschinen.

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06. Juli 2016

Keine Irreführung über Herstellereigenschaft, wenn Hersteller im Rechtssinn

gold-schwarzes Siegel mit der Aufschrift "Direkt vom Hersteller - Aus eigener Herstellung"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 40/15

Wird ein Produkt mit einem Hersteller beworben, obwohl nicht alle Bestandteile von ihm stammen, so führt er die Verbraucher dann nicht über seine Herstellereigenschaft in die Irre, wenn er zumindest im Rechtssinn Hersteller des Produktes ist. Das gilt für das allein produktverantwortliche Unternehmen jedenfalls für § 4 ProdHaftG und § 1 I Nr. 1 ÜZVO.

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02. Juni 2016

Küchenwerbung ohne Herstellerangabe und Typenbezeichnung der Elektrogeräte unzulässig

Küche in grau
Urteil des LG Potsdam vom 09.03.2016, Az.: 52 O 115/15

Bei einer Küchen-Werbung in einem Prospekt ist es notwendig, sowohl den Hersteller als auch die Typenbezeichnung der abgebildeten Elektrogeräte anzugeben. Denn die Funktionalität und Qualität wird nicht nur anhand des Korpus der Küche an sich, sondern ebenso anhand der Elektrogeräte, mit denen diese ausgestattet ist, beurteilt. Deshalb stellen diese Angaben wesentliche Merkmale des angebotenen Produkts dar, welche dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen.

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15. April 2016

Das Anzeigen von Mitbewerberprodukten bei Amazon kann Markenverletzung darstellen

gelber Sitzsack neben Couchtisch
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2016, Az.: 6 U 6/15

Werden nach Eingabe einer Marke in das Suchfeld von Amazon neben den vom Markeninhaber stammenden Waren auch solche Produkte im Rahmen des Suchergebnisses angezeigt, die nur schwer erkennbar nicht vom Markeninhaber stammen, indem das Suchergebnis von Amazon durch Einfügung des Markennamens in den Angebotstitel beeinflusst wird, so liegt darin eine die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigende Benutzung.

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