Inhalte mit dem Schlagwort „Internetstrafrecht“

28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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03. März 2014

Handy als Navigationshilfe während einer Autofahrt verboten

Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13

Die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät stellt eine verbotene Nutzung jedenfalls dann dar, wenn der Fahrzeugführer das Mobiltelefon zum einen in Händen hält, zum anderen wenn er das Gerät bestimmungsgemäß bedient i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO, was jedenfalls beim Abruf von Navigationsdaten der Fall ist. Die Norm will gerade gewährleisten, dass der Fahrzeugführer trotz Benutzung des Mobiltelefons seine Fahraufgaben voll bewältigen kann.

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28. Februar 2014

„Anpingen“ von Handys als Betrug strafbar

Urteil des LG Osnabrück vom 6. März 2013, Az.: 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09

Das computergesteuerte, kurze Anklingeln von Handys mit dem Ziel, Rückrufe zu provozieren ("Ping"), die durch Verbindungen mit Mehrwertdienstnummern zu erhöhten Kosten führen, an denen sich der Täter bereichert, erfüllt den Tatbestand des Betruges gem. §263 StGB und ist somit strafbar.

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13. Dezember 2013

Redtube-Porno-Abmahnung verbreitet Trojaner per E-Mail

Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Anfragen von geschockten Internetnutzern, die in ihrem E-Mail Posteingang eine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte aus Regensburg erhalten haben. Die Nutzer werden darin aufgefordert, wegen angeblich illegalen Streamings eines Pornofilms einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt ca. 300.- € oder teilweise deutlich mehr zu bezahlen.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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03. Juni 2013

Die Reichweite der Meinungsfreiheit

Beschluss des LG Augsburg vom 19.03.2013, Az.: 1 Qs 151/13 Auch herabwürdigende Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Zwar kann sich der User eines Forums nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er kein Informant ist. Fällt solch eine Äußerung jedoch im Rahmen eines Beitrages eines Onlineforums, in dem über ein aktuelles, publik diskutiertes Thema debattiert wird, bleibt die Äußerung straffrei.
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05. März 2013

Rechtskräftiger Strafbefehl und Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung des Betreibers von uploaded.to

Urteil des AG München vom 08.10.2012, Az.: 1111 Cs 404 Js 44538/07 Gegen den früheren Betreiber der Internetplattform www.uploaded.to erging zunächst ein Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen verhängt, der Tagessatz auf 400,00 EUR festgesetzt. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt, der jedoch auf die Tagessätzhöhe beschränkt wurde. Auf diesen Einspruch hin, wurde durch Urteil die Tagessatzhöhe allerdings nochmals bestätigt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 114.000 EUR. Als besonders verwerflich befand das Gericht die Vergütungen des Internetportals.
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01. Januar 2013

Offenbarung der Onlinezugangsberechtigung für Girokonto rechtfertigt Schadensersatzanspruch

Pressemitteilung Nr. 215/2012 des BGH zum Urteil vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 302/11 Der Bundesgerichtshof stellt mit seiner Entscheidung vom 19.12.2012 klar, dass auch derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, dem durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wird die Onlinezugangsberechtigung für ein Girokonto einer unbekannten Person gegen ein monatliches Entgelt offenbart und dieser zugleich die dauerhafte Nutzung des Kontos eingeräumt, erfüllt dies den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche.
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