Unzulässigkeit unnatürlich geschlechtsbetonter Posendarstellungen Minderjähriger im Internet
Urteil des VG Neustadt a.d.W. vom 23.04.2007, Az.: 6 K 1243/06.NW Internetinhalte, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 JMStV unzulässig.
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