Inhalte mit dem Schlagwort „Jugendschutz“

11. Juni 2015 Top-Urteil

Zur Haftung für Filesharing Minderjähriger durch Verletzung der Aufklärungspflicht

Vater und Mutter beobachten ihr Kind während es mit dem Tablet spielt
Pressemitteilung Nr. 92/2015 zum Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14

Die täterschaftliche Haftung des Anschlussinhabers wird nicht durch den Vortrag widerlegt, der Anschlussinhaber befand sich zur Zeit des Filesharings im Urlaub, wenn die tatsächliche Vermutung der Täterschaft nicht durch den Vortrag entkräftet wird, welche anderen Personen zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zum Internet hatten.

Beim Zugänglichmachen des Internetanschlusses an im selben Haushalt lebende Minderjährige muss eine Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Musiktauschbörsen sowie ein Verbot der Teilnahme daran durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Überwachungspflicht des Kindes besteht im Grundsatz nicht, sondern erst dann, wenn die Eltern Kenntnis haben, dass das Kind dem Verbot zuwider handelt.

Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist ein Betrag in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen

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08. September 2017

Keine Altersverifikation bei nikotinfreien Aromastoffen

Mann raucht eine elektronische Zigarette
Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2017, Az.: 4 U 162/16

Wer im Online-Handel nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten anbietet und vertreibt, unterliegt nicht der Verkaufsbeschränkung gem. § 10 Abs. 3, 4 Jugendschutzgesetz. Bereits dem Wortlaut nach sind lediglich nikotinhaltige Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, Shishas oder deren Behältnisse erfasst. Behältnisse für Aromastoffe fallen nicht darunter. Auch unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sind allenfalls E-Liquids, d.h. Behältnisse mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten vom Wortlaut erfasst. Aromastoffe dürfen daher ohne Altersverifikation verkauft werden.

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15. Juni 2015

„Stress ohne Grund“ für Bushido: Eilantrag gegen Entscheidung der Bundesprüfstelle hat Erfolg

Schild mit Achtzehn Plus Zeichen
Beschluss des OVG NRW, Pressemitteilung vom 03.06.2015, Az.: 19 B 463/14

Die Aufnahme der Tonträger „NWA“ und des Musikvideos „Stress ohne Grund“ in die Liste jugendgefährdender Medien war unzulässig. Bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit hätte insbesondere der Rapper Shindy als Hauptinterpret angehört werden müssen, weswegen die Indizierungsentscheidung rechtswidrig war.

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08. Juni 2015 Top-Urteil

12-jähriger haftet bei Einsichtsfähigkeit persönlich wegen Filesharings

Junge liegt auf dem Boden, vor ihm ein Tablet
Urteil des LG Bielefeld vom 04.03.2015, Az.: 4 O 211/14

Ein 12-jähriger, der an einer Internettauschbörse teilnimmt und dabei ein Computerspiel mehrmals in die Tauschbörse hochlädt, kann persönlich wegen Filesharings zur Haftung gezogen werden. Wurde der Minderjährige von seinen Eltern über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt und konnte er die Folgen seines Handelns erkennen, so liegt die nötige Einsichtsfähigkeit vor. Bezüglich der Rechtsverletzung fällt dem 12-jährigen Gymnasiasten ein Verschulden jedenfalls in Form von Fahrlässigkeit zur Last.

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08. Juni 2015

Kinder haben Anspruch auf Identität des anonymen Samenspenders

Anonyme Männer in Reihen mit Anzügen
Urteil des BGH vom 28.01.2015, Az.: XII ZR 201/13

a) Das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt.

b) Der Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus. Machen die Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter des Kindes geltend, ist aber erforderlich, dass die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird.

c) Ob es dem Reproduktionsmediziner zumutbar ist, Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erteilen, ist durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung der durch die Auskunftserteilung berührten rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Belange zu klären. Dabei können auch die durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten rechtlichen Belange des Samenspenders Berücksichtigung finden.

d) Der Rechtsposition des Kindes, der sein verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht zugrunde liegt, wird regelmäßig ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommen.

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16. März 2015

Begründung von Beschlüssen der Kommission für Jugendmedienschutz

rote Taste mit Aufschrift "Jugendschutz" auf Tastatur
Urteil des BayVGH vom 19.09.2013, Az.: 7 BV 13.196

Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz müssen schriftlich begründet werden, da ein zusammenfassendes Protokoll der Sitzung über die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter nicht ausreichend ist. Dieser Niederschrift kann man lediglich entnehmen, dass eine inhaltlichen Bewertung der Angebote und Diskussion stattgefunden habe, aber nicht auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Beschlüsse gestützt werden.

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10. März 2015

Kein Wettbewerbsverstoß bei kostenloser Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift

Schwarze Sonnenbrillle, in deren Glas sich ein Baum spiegelt.
Urteil des BGH vom 22.09.2005, Az.: I ZR 28/03

a) Von einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nach § 4 Nr. 1 UWG ist regelmäßig nicht allein deshalb auszugehen, weil dem Produkt eine im Verhältnis zum Verkaufspreis wertvolle Zugabe ohne zusätzliches Entgelt beigefügt wird.

b) Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen i.S. von § 4 Nr. 2 UWG ist nicht gegeben, wenn eine Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille abgegeben wird.

c) Für die Frage, ob bei einem kombinierten Produkt i.S. von § 30 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 GWB die Zeitschrift im Vordergrund steht, kommt es nicht darauf an, ob die Nebenware als Zusatz den Inhalt der Zeitschrift ergänzt oder ob es sich um eine branchenfremde Zugabe handelt.

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22. Januar 2015

Schmerzensgeld für Verbreitung von Aktfotografien

Blonde Frau in weißer Unterhose sitzt vor schwarzem Hintergrund.
Urteil des LG Frankfurt vom 20.05.2014, Az.: 2-03 O 189/13

Wer intime Fotos eines anderen gegen bzw. ohne dessen Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wegen schwerwiegendem Eingriff in die Intimsphäre. Die Zubilligung einer Geldentschädigung ist nur dann zu gewähren, wenn es sich aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

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02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

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10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

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