Inhalte mit dem Schlagwort „Kontaktdaten“

30. Juni 2020 Top-Urteil

Erhebung von Kundenkontaktdaten auf Grundlage der Coronaschutzverordnung zulässig

Mann in Restaurant mit Maske Kellner schenkt Rotwein ein
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2020, Az.: 13 B 695/20.NE

Die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig. Der Antragsteller wandte sich gegen die Verordnung, da die Datenerhebung ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoße. Nach Ansicht des OVG sind diese Bestimmungen jedoch rechtmäßig. In Anbetracht der mittlerweile weitgehenden Öffnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sei die Erhebung von Kundenkontaktdaten als milderes Mittel anzusehen, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit müsse gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten.

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06. Dezember 2017

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst auch E-Mail-Adresse als Teil der „Anschrift“

Anzugträger präsentiert @-Zeichen in der Hand
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16

Im Rahmen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs im Sinne des § 101 UrhG umfasst die geschuldete Angabe zur „Anschrift“ auch die „E-Mail-Adresse“. „Anschrift“ und „Adresse“ sind gleichbedeutend und dazu gedacht, jemanden „anzuschreiben“. Aufgrund veränderter Kommunikationsgewohnheiten umfasst die „Adresse“ auch die E-Mail-Adresse. Nicht vom Auskunftsanspruch erfasst sind Telefonnummer und IP-Adresse. Während Anschrift und Telefonnummer verschiedene Kontaktdaten verkörpern, ist die Bekanntgabe der IP-Adresse ausgeschlossen, weil ihr keinerlei Kommunikationsfunktion zukommt.

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30. Mai 2017

PayPal muss Kontaktdaten von Produktfälschern herausgeben

sichere Online-Zahlung über Zahlungsdienstleister
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 308 O 126/16

Der Zahlungsdienstleister PayPal kann bei Rechtsstreitigkeiten wegen Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen dazu verpflichtet werden, die Identität eines Kontoinhabers offen zu legen. Auch einem Hörspielverlag muss der Zahlungsdienstleister nun Auskunft über den Inhaber eines Kontos erteilen, über welches Zahlungen für illegale Vervielfältigungen eines Hörspiels des Verlags im Internet abgewickelt wurden. Da der geschädigte Rechteinhaber die Identität des Betreibers weder über ein Impressum der Website noch den Provider ermitteln konnte, ist ein solcher Auskunftsanspruch gegenüber PayPal gerechtfertigt.

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10. Juli 2014

Datenschutzverstoß durch Anwaltswerbung

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 167/13

Versendet ein Rechtsanwalt zum Zwecke der Mandatsgewinnung ein Rundschreiben an die Anleger eines Fonds, deren Kontaktdaten im Rahmen eines Auskunftsanspruchs erlangt wurden, so verstößt die eigenmächtige Verwendung dieser Daten zur Werbung konkreter Mandate gegen geltendes Datenschutzrecht und ist wettbewerbswidrig. Ein Werbeverstoß nach § 43b BRAO kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn sich ein Verbotsgrund im Einzelfall aus der Form, dem Inhalt oder dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt. Allein der Umstand, dass ein potenzieller Mandant in Kenntnis von dessen konkreten Beratungsbedarf angesprochen wird, genügt nicht, um die Unzulässigkeit der Werbung zu begründen.

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20. Mai 2011

Zustimmung in Werbung durch AGB nicht zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2011, Az.: I-4 U 174/10

Die erforderliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung kann grundsätzlich auch durch eine entsprechende AGB-Klausel eingeholt werden. Sie muss dann aber besonders hervorgehoben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die AGB-Klausel in einem „Allgemeine Informationen“ überschriebenen Abschnitt enthalten ist, der aus mehreren Absätzen besteht und die Klausel optisch nicht hervorgehoben ist. Generell nicht durch AGB eingeholt werden kann die Einwilligung in Werbung per Fax, Telefon oder Email.
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