Inhalte mit dem Schlagwort „Kosten“

10. August 2011

Verkauf von Bootlegs auf eBay – Abmahnkosten 100,00 EUR?

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2010, Az.: 308 S 12/09 Eine Kappung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR setzt voraus, dass es sich um die erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfand, § 97a Abs. 2 UrhG. Die Rechtsverletzung ist dann nicht unerheblich, wenn zwei CDs mit insgesamt 32 nicht autorisierten Titeln im Rahmen einer Internet-Auktionsplatform (eBay) angeboten werden. Es liegt bereits ein geschäftlicher Verkehr vor, wenn über eBay Waren verkauft werden, mag der im konkreten Einzelfall zu erwartende Veräußerungsgewinn auch gering sein. Darüber hinaus spricht auch das häufige Auftreten eines eBay-Anbieters als Versteigerer für eine geschäftliche Tätigkeit (7 Jahre, 600 Verkäufe).
 

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29. April 2011

Entstellung eines Brunnens

Urteil des OLG Hamm vom 12.04.2011, Az.: I-4 U 197/10

Wird durch Umbaumaßnahmen (auch notwendige) ein Teil eines Kunstwerkes dauerhaft verdeckt und dessen Wechselwirkung mit seiner Umgebung maßgeblich beeinträchtigt, so kann dies eine Entstellung des Kunstwerkes darstellen. Der Urheber kann dann eine Beseitigung der Entstellung fordern. Im vorliegenden Fall wurde eine Vertiefung im Raum umgebaut, so dass der Boden eine ebene Fläche bildete. Hierdurch war das kunstvoll verzierte Äußere eines Brunnenbecken nicht mehr sichtbar, obwohl eine Anhebung des Brunnens möglich gewesen wäre.
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29. Dezember 2010

Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

Urteil des LG München I vom 05.08.2010, Az.: 12 O 3478/10 Eine Garantie, nach der ein Anbieter immer mindestens 1 Cent billiger als der Grundversorger ist, ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nach Preiserhöhungen des Grundversorgers seine Preise ebenfalls erhöhen kann. Dabei wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da er keinen Einblick in die Preise des Grundversorgers hat und sein Anbieter ihm Preise diktieren kann.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
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27. August 2010

Frist für Abschlusserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: I-4 U 12/10

Die Kosten eines Abschlussschreibens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Frist gelassen wurde, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben. Regelmäßig ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Der Schuldner muss es hinnehmen, wenn die volle Berufungsfrist (1 Monat) als Überlegungsfrist nicht zur Verfügung steht. Die Summe aus der Wartefrist und der Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung darf die Berufungsfrist allerdings nicht unterschreiten.

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09. Juli 2010

„DDR-Logo“ kein Produktkennzeichen

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 92/08

Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf. Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.
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01. Juni 2010

Getrennte Abmahnungen gegen Unternehmen und Geschäftsführer wegen desselben Verstoßes rechtsmissbräuchlich

Urteil des LG Bochum vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09

Wenn Unterlassungsansprüche wegen desselben Verstoßes gegen eine Firma und deren Geschäftsführer ohne sachlichen Grund in getrennten Verfahren verfolgt werden, spricht dieser Umstand für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Ziel sei lediglich eine Vervielfachung der Belastung für die Abgemahnten. Auch das Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vorneherein hätten gebündelt werden können, und das Setzen enger Fristen mit sehr hohen Vertragsstrafen sind Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
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10. Mai 2010

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, aber gesetzeskonformes tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Hamm vom 17.07.2008, Az.: 4 U 97/08

Ist eine Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so besteht ein Anspruch darauf, diese einheitlich verbieten zu lassen, ohne dass der Gläubiger sich mit einer Zerlegung in die einzelnen Bestandteile zufrieden geben muss. Soweit die Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Kosten der Rücksendung an ein tatsächliches Verhalten anknüpft, könnte einer Vertragsstrafe entgangen werden, wenn trotz fehlerhafter Belehrung über die Kostentragung die Kosten dem Verbraucher tatsächlich nicht aufgebürdet werden. Eine solche Erklärung bietet somit keinen hinreichenden Schutz vor der fehlerhaften Belehrung und beseitigt die Wiederholungsgefahr daher nicht.
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04. Mai 2010

Fehlender Hinweis auf die Gefahrtragung des Rückversands unerheblich

Beschluss des KG Berlin vom 16.11.2007, Az.: 5 w 341/07

Wird bei der Widerrufsbelehrung eines Fernabsatzvertrages nicht darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, so ist dies nicht unlauter, wenn zugleich die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist. Dem Informationsbedürfnis des Käufers wird eine zusammenfassende, auf das Wesentliche konzentrierte Belehrung gerecht. Der vorliegend ausgelassene Hinweis beeinträchtigt nur unerheblich, so dass der Verstoß als Bagatelle zu bewerten ist.
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15. April 2010 Top-Urteil

EuGH: Hinsendekosten müssen beim Widerruf erstattet werden oder warum sich Wettbewerbsverstöße manchmal lohnen

Zwei Päckchen mit einem Kulli.
Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-511/08

Der Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler gegebenenfalls anfallende Hinsendekosten für Waren dann zu erstatten haben, wenn der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag wirksam widerruft. Lediglich die Rücksendekosten können dem Besteller auferlegt werden. Alles andere würde der zugrunde liegenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zuwider laufen.

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26. März 2010

Betreiber einer Plattform zum „Domain-Parking“ haftet erst ab Kenntnis

Urteil des OLG München vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07

Wer eine Plattform zum Domain-Parking betreibt, kann nicht für die Kosten einer Abmahnung in Anspruch genommen werden, die ihn auf eine Rechtsverletzung durch eine geparkte Domain hinweist, da die Prüfungspflicht und damit die Verantwortlichkeit als Störer dadurch erst begründet wird. Der Betreiber hat sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, da der Domainname sowie das Keywort Vorgaben des Domaininhabers sind und die angezeigten Werbelinks aufgrund der Vergabe des Keywortes mittels softwaremäßiger Verknüpfung von Google eingebunden werden. Eine durch das Keywort begangene Kennzeichenverletzung ist dem Betreiber nicht zurechenbar, da er weder bei der Auswahl mitwirkt noch diese später überprüft.
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