Online-Buchhändler haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte in E-Books erst ab Kenntnis
Ein Online-Buchhändler haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte in von ihm vertriebenen E-Books erst ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und gleichwohl nicht reagiert. Eine anlasslose Pflicht zur Überprüfung auf Rechtsverletzungen trifft den Buchhändler gerade nicht.