Inhalte mit dem Schlagwort „Mieter“

13. Mai 2022

Auskunftsanspruch kann sich auch auf Hinweisgeber erstrecken

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des BGH vom 22.02.2022, Az.: VI ZR 14/21

Als sich jemand über einen Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bei der Vermieterin beschwert hatte, verlangte der Mieter gestützt auf Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Beschwerde verarbeitet wurden. Darunter verlangte er außerdem Auskunft darüber, welcher der Mitbewohner sich über ihn beschwert habe. Das Auskunftsrecht gilt jedoch nicht unbeschränkt und kann u.a. durch Rechte und Freiheiten anderer Personen, in diesem Fall des Hinweisgebers, eingeschränkt sein. Wessen Rechte überwiegen kommt maßgeblich darauf an, ob die getroffenen Behauptungen wahr sind oder nicht. Sollten diese unrichtig gewesen sein, hätte die betroffene Person, hier der Mieter, ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer der Hinweisgeber war, um „die Fehler an der Wurzel“ angehen zu können.

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12. April 2021

Unterlassungsanspruch aufgrund rechtswidriger Datenverarbeitung

weißer Ordner auf dem Datenschutz steht mit Paragraphenzeichen im Vordergrund
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 15.10.2020, Az.: 2-03 O 356/20

Macht ein Vermieter mittels öffentlichen Aushangs Daten über den Mietvertrag zwischen ihm und dem Mieter öffentlich zugänglich, hat der Mieter gegen ihn Ansprüche wegen rechtswidriger Datenverarbeitung. Diese können im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs geltend gemacht werden und sind nicht durch Art. 79 DSGVO gesperrt. Der Aushang eines Mietvertrages ist außerdem nicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vom Vertragszweck gedeckt. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass die fehlende Deckungsgleichheit von Abmahnung und Antragsschrift nicht zur Abweisung des Antrages führt, sondern zu einer Anhörungsobliegenheit des Gerichts.

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05. Dezember 2016

Weiterleitung von Funksignalen über ein Kabelnetz

Radioteleskope mit Metallmast
Urteil des AG Charlottenburg vom 08.09.2016 Az.: 218 C 165/16

Leitet eine Gesellschaft, die als Verwalterin von Mietshäusern tätig ist, Funksendungen, die über Satellit ausgestrahlt werden, durch ein Kabelnetz in die jeweiligen Wohnanlagen weiter, so stellt dies auch nach der neuen Rechtsprechung eine öffentliche Wiedergabe dar. Zum einen ist die Weiterverbreitung über ein Kabelnetz absichtlich erfolgt, um den einzelnen Mietern einen Zugang zu den urheberechtlich geschützten Werken oder Leistungen zu verschaffen. Zum anderen stellt die Nutzungshandlung eine „öffentliche Wiedergabe“ nach einem spezifischen technischen Verfahren dar, da sich die Wiedergabe von der ursprünglichen unterscheidet. Weiter ist für das Merkmal der „Öffentlichkeit“ nicht entscheidend, dass die Zahl der potentiellen Adressaten eine bestimmte Mindestschwelle überschritten hat, sondern das sich diese an eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten richtet.

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30. Oktober 2014

Keine Verletzung von Senderechten bei der Nutzung eines Empfängergerätes einer vermieteten Ferienwohnung

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 204/13

Eine urheberrechtliche Verletzung von Senderechten aufgrund einer Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. kommt nicht in Betracht, wenn es sich bei der Vermietung einer Ferienwohnung der wertenden Betrachtung nach um die Vermietung eines Wohnraumes und nicht um den Betrieb eines Hotels handelt. In solch einem Fall wird das Signal lediglich privat genutzt und gerade nicht - wie für die Bejahung einer urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlung erforderlich - öffentlich zugänglich gemacht wird.

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04. August 2014

Keine Duldungspflicht des Mieters von Fotoaufnahmen für Wohnungsanzeige im Internet

Urteil des AG Steinfurt vom 10.04.2014, Az.: 21 C 987/13

Sollen für ein Exposé und eine Anzeige im Internet von den Innenräumen einer Wohnung Lichtbilder gefertigt und im Internet veröffentlicht werden, so ist der bisherige Mieter zur Duldung der Fertigung und Veröffentlichung durch den Vermieter nicht verpflichtet, da er durch diese in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dieser Eingriff ist auch nicht unerheblich, denn die Fotografien eröffnen einen Einblick in die Privatsphäre des Mieters und werden zudem einer unbestimmten Vielzahl von Betrachtern zugänglich gemacht.

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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