Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
Pressemitteilung des BGH vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 243/08
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die erfolgte Nutzung zu leisten hat.