Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

12. Februar 2015

Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung bei identifizierender Textberichterstattung

Ein Mann im Anzug liest gerade Zeitung in einem Friseursalon.
Urteil des BGH vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13

Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.

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11. Februar 2015

Zur Wirksamkeit einer modifizierten Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht im Text grün markiert
Urteil des LG Heidelberg vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14

Eine Widerrufsbelehrung ist bei unerheblichen Abweichungen vom gesetzlichen Muster nicht fehlerhaft. Enthält die Überschrift der Belehrung eine Fußnote, die Fernabsatzgeschäfte ausschließt, führt auch dies nicht zur Fehlerhaftigkeit, da der Durchschnittsverbraucher dadurch nicht verwirrt oder unrichtig belehrt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Verbraucher von dem Unternehmer in einem persönlich geführten Gespräch eine Widerrufsbelehrung erteilt wird, die sich ausdrücklich auf ihn und auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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11. Februar 2015

Smartphone-App UBER wettbewerbswidrig

Navigation über das Smarphone
Pressemitteilung des LG Berlin zum Urteil vom 09.02.2015, Az.: 101 O 125/14

Das Geschäftsmodell des Betreibers der Smartphoneapplikation UBER zur Vermittlung von Fahraufträgen ist wettbewerbswidrig, sofern UBER Fahrten an kooperierenden Mietwagenunternehmen vermittelt und die Vermittlung danach erfolgt, dass das Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zum App-Nutzer ausgewählt wird. Zudem ist es unzulässig, dass UBER Fahrer veranlasst, sich während Veranstaltungen in der Nähe dieser Veranstaltungsorte bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

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10. Februar 2015

Entfernung von Kennzeichen auf Webseite nach Aufhebung eines Franchise-Vertrags

Person sitzt vor einem PC, in dessen Bildschirm das Wort "brand" erläutert wird.
Urteil des LG Bielefeld vom 12.09.2014, Az.: 10 O 40/14

Ein Franchisenehmer ist nach Aufhebung des Franchise-Verhältnisses verpflichtet, die Nutzung sämtlicher Vertragsrechte einzustellen und jeden Hinweis auf das Franchise-System im Zusammenhang mit seinem Unternehmen zu entfernen. Davon erfasst ist auch die Beseitigung sämtlicher Internetwerbung sowie Marken, Logos und Geschäftskennzeichen, die auf das Franchise-System hinweisen. Eine ausschließlich manuelle Prüfung ist dabei nicht ausreichend; vielmehr muss sich der ehemalige Lizenznehmer eines Computerprogramms zur Löschung der entsprechenden Hinweise bedienen.

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09. Februar 2015

Zu den Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung wegen Raubkopien

Kind, das sich als Pirat verkleidet hat, hebt zwei CDs in der Hand und steht vor einer Tastatur.
Beschluss des OLG Hamm vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 108 I Nr. 5 UrhG, erfordert die Feststellung einer konkret geschützten Tonaufnahme und des dazugehörigen Rechteinhabers. Die bloße Darlegung, dass Raubkopien hergestellt wurden, genügt nicht. Der Benennung des konkreten Tonträgerherstellers bedarf es nicht, wenn dieser seinen Sitz in einem der Mitgliedsländer des Genfer Tonträger-Abkommens hat und damit die Voraussetzungen des 126 III UrhG gegeben sind.

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04. Februar 2015

Sondereditionen verlängern relevante Verwertungsphase nicht

rotes Siegel mit silberner Umrandung mit weißer Beschriftung "Sonderedition!"
Urteil des OLG Köln vom 23.01.2012, Az.: 6 W 13/12

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch setzt ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus. Dies ist zu bejahen, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Veröffentlichung von Sondereditionen verlängern die relevante Verwertungsphase nicht.

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04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

Unter einem Mikroskop liegen zwei Tabletten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

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