Inhalte mit dem Schlagwort „Sparkasse“

30. September 2016 Top-Urteil

BGH entgegen dem BPatG: Sparkassen-Rot muss nicht gelöscht werden

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

a) Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt werden, ob er es als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen sieht. Dabei darf die Eingangsfrage den herkunftshinweisenden Charakter des Zeichens nicht bereits suggerieren.

b) Steht fest, dass mehrere Dienstleistungen unterschiedlicher Art typischerweise von einem einzigen Unternehmen erbracht werden (hier: Bankdienstleistungen für Privatkunden) und der angesprochene Verkehr erwartet, wenn er die wichtigste dieser Dienstleistungen in Anspruch nimmt (hier: Führung eines Girokontos), dass das Unternehmen auf Anfrage weitere Dienstleistungen (hier: Ausgabe von Debit- und Kreditkarten, Kredite, Geldanlagen usw.) anbietet, kann dieses Dienstleistungsbündel Gegenstand einer einzigen Befragung zur Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens sein, das hierfür Geltung beansprucht.

c) Ein demoskopisches Gutachten kann den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung erbringen, wenn es keine grundlegenden methodischen Mängel aufweist und nach Abschlägen einen Kennzeichnungsgrad von über 50% ergibt.

d) Ein demoskopisches Gutachten ist nicht geeignet, die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens zu widerlegen, wenn auf sein Ergebnis wegen methodischer Mängel Aufschläge gemacht werden müssen, die dazu führen, dass für das in Frage stehende Zeichen ein Kennzeichnungsgrad von über 50% erreicht wird.

e) Ebenso wie größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens regelmäßig die Annahme ausschließen, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag zurückbezogen werden, stehen größere Zeiträume zwischen der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens und der Entscheidung über den Löschungsantrag im Regelfall dessen Verwertung im Rahmen der Prüfung einer Verkehrs-durchsetzung im Entscheidungszeitpunkt entgegen.

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07. Juli 2023

Klauseln der AGB der Sparkasse gültig

Urteil des LG Berlin vom 04.12.2018, Az.: 16 O 428/17

Klauseln in der AGB der Sparkasse, wonach Vertragsbestandteile mit Zustimmung des Kunden, oder ausbleibender Ablehnung, nachträglich geändert werden können, sind wirksam. Es handelt sich zwar um AGB, jedoch fallen diese nicht unter die Inhaltskontrolle gemäß der §§ 307. ff. BGB, da diese Vorschriften nur für von Rechtsvorschriften abweichende oder ergänzende Regelungen gelten. Die fraglichen Klauseln aber entsprechen den gesetzlichen Regelungen des § 675 g BGB. Und selbst wenn sie unter die Inhaltskontrolle fallen würden, würden die Klauseln in bestimmten Fällen der Geschäftsbeziehung, wie etwa ein Vertrag über Bankschließfächer, wirksam bleiben, da sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

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05. September 2017

Pauschales Entgelt für jede SMS-TAN ist unzulässig

AGB-Schriftzug liegt auf einem Vertrag und werden durch eine Lupe betrachtetmit einer Lupe genauer angeschaut
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: XI ZR 260/15

1. Bei Klagen nach § 1 UKlaG muss gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG der Klageantrag die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut enthalten, anderenfalls ist die Klage unzulässig. Ist streitig, ob die beanstandete Klausel in dieser Fassung vom Beklagten tatsächlich verwendet wird, reicht es für die Zulässigkeit der Klage aus, wenn unter Angabe des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts die Verwendung der bestimmten Klausel behauptet und deren konkreter Wortlaut im Klageantrag wörtlich wiedergegeben wird. Ob die beanstandete Klausel in dieser Fassung tatsächlich Verwendung findet, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit der Klage.

2. Die im Preisverzeichnis einer Sparkasse in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste verwendete Bestimmung „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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22. Juli 2016 Top-Urteil

Rote Farbmarke der Sparkasse wird nicht gelöscht

Rotes Schild an einem Gebäude, auf dem in weißer Schrift Bank steht
Pressemitteilung Nr. 129/2016 des BGH zum Beschluss vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke Rot der Sparkassen ist nicht zu löschen. Hat sich eine abstrakte Farbmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt, so kann die Marke gem. § 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG nicht gelöscht werden. Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung von abstrakten Farbmarken ist, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung beansprucht.

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27. November 2015 Top-Urteil

Streit um Farbmarke „ROT“ zwischen Sparkasse und Santander-Bank wird an das OLG zurückverwiesen

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 78/14

a) Bei der Frage, ob ein Markenverletzungsverfahren im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren auszusetzen ist, ist im Rahmen der Abwägung zugunsten des Klägers zu berücksichtigen, ob durch die während der Verfahrensaussetzung andauernde Verwendung des angegriffenen Zeichens mit einer Schwächung der Klagemarke zu rechnen ist und ob der Kläger noch weitere Ansprüche aufgrund anderer Kennzeichenrechte verfolgt, die durch das Löschungsverfahren nicht betroffen sind.

b) Werden in einem Rechtsstreit zwei Streitgenossen gemeinsam verklagt und setzt das Gericht den Rechtsstreit gegen einen Streitgenossen gemäß § 148 ZPO aus, ist ein Teilurteil gegen den anderen Streitgenossen nicht zulässig, wenn dadurch die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen begründet wird. Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es für die Ansprüche gegen beide Streitgenossen auf den Bestand, die Kennzeichnungskraft und Bekanntheit der Klagemarke ankommt.

c) Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage regelmäßig nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage.

d) Bei der Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens kann eine Zeichenbenutzung für Waren oder Dienstleistungen zu verneinen sein.

e) Wird ein Kollisionszeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen eingesetzt, ist ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 MarkenG mangels markenmäßiger Benutzung nicht gegeben. Es kommt jedoch ein Unterlassungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG in Betracht, wenn es sich bei dem verletzten Zeichen um eine bekannte Marke handelt.

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23. September 2015 Top-Urteil

BGH sieht Rot: Streit zwischen Sparkasse und Santander Bank geht zurück zum OLG

Rotes Schild an einem Gebäude, auf dem in weißer Schrift Bank steht
Pressemitteilung Nr. 160/2015 des BGH zum Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 78/14

Der Streit zwischen den Sparkassen und dem Finanzkonzern Santander wird vom BGH zurück an das OLG verwiesen. Das OLG hatte nicht geprüft, ob die abstrakte Farbmarke der Sparkassen eine in Deutschland bekannte Marke ist. Ist dies der Fall, kann sich die Sparkasse gegen die Verwendung der Marke durch Santander im Rahmen ihres Internetauftrittes und im Rahmen von sog. Bandenwerbung wenden, selbst wenn keine Verwechslungsgefahr bestehen sollte. Das Oberlandesgericht muss die hierzu notwendigen Feststellungen nachholen

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01. Juli 2014

Eintragung von konturlosen Farbmarken

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-217/13, C-218/13

Die Eintragung einer Farbe als Marke (hier: Farbe Rot "HKS 13" der Sparkassen) unterliegt grundsätzlich keinen höheren Anforderungen als andere Markenformen. Eine starre Untergrenze von 70 Prozent, ab welcher eine Verkehrsdurchsetzung der Marke festgestellt werden kann, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Vielmehr muss auch der Marktanteil der Marke, wie die Dauer der Benutzung und der Werbeaufwand des Inhabers der Marke Berücksichtigung finden.

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07. Februar 2014

Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos durch Verbraucherzentrale rechtmäßig

Pressemitteilung des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 75/13

Ein Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos ist dann zulässig, wenn eine bewusste Täuschung der Verbraucher vorliegt, bei der auch ein Girokonto eine Rolle spielt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher durch arglistige Täuschung zu Zahlungen an das besagte Girokonto aufgefordert wird. Der Aufruf ist dann aufgrund der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

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26. Juli 2012

Bank darf für Pfändungsschutzkonto kein zusätzliches Entgelt erheben

Urteil des OLG Bremen vom 23.03.2012, Az.: 2 U 130/11 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken, in denen eine Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird, die je nach Modell des Girokontos die normalen Gebühren übersteigt, halten der Inhaltskontrolle nicht stand. Durch Umwandlung des Kontos kommt das Kreditinstitut nur einer gesetzlichen Pflicht nach und bietet gerade keine weitergehende Leistungen, weswegen es hierfür keine zusätzlichen Umlagen einfordern darf.
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19. März 2010

Sparbuch-Werbung im Sparkassen-Rot unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 25.09.2009, Az.: 6 U 66/09 Wirbt ein Glücksspiel-Anbieter für ein "Sparbuch für Gewinner" in dem gleichen Rot-Ton, wie ihn die Sparkasse verwendet, ist diese Werbung unzulässig. Denn hierin ist eine Markenverletzung zu sehen. Das Rot der Sparkasse ist als Farbmarke geschützt. Folglich verletzt eine in der gleichen Farbe gehaltenen Werbung das Recht der Sparkasse und ist daher als wettbewerbswidrig anzusehen.
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