Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungserklärung“

16. Oktober 2009

Unterlassungserklärung „unter auflösender Bedingung“

Urteil des LG Bochum vom 01.09.2009, Az.: I-12 O 85/09

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben wird, ist wirksam. Hierunter kann nach unbefangener, situationsgerechte Betrachtung der abgegebenen Unterlassungserklärung nur der Fall verstanden werden, dass das zu unterlassende Verhalten sich später als rechtmäßig herausstellt.
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15. September 2009

Verpflichtungen eines Unterlassungsschuldners

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.08.2009, Az.: 11 U 19/09

Dem Unterlassungsschuldner obliegt es nicht nur, keine weiteren Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung des Unterlassungsgebotes darstellen, sondern er muss alles ihm Zumutbare tun, um vor Abgabe des Unterlassungsversprechens angelegte Störungsquellen zu beseitigen. Eine "Rückrufaktion" auf bloße Vermutung hin, dass rechtsverletzendes Material an eine bestimmte Stelle gelangt sein könnte, kann jedoch im Einzelfall unzumutbar sein.
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31. August 2009

Formulierung einer Unterlassungserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 14.05.2009, Az.: 4 U 192/08

In der Formulierung einer Unterlassungserklärung sind der Begriff "Werbemitteilung" und das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als hinreichend bestimmt anzusehen, um die unverlangte Zusendung von Werbe-Emails zu beschreiben. Das Wesentliche bei einer solchen Verletzungshandlung ist nicht der Inhalt der Email, sondern die Belästigung durch ungerechtfertigte Email-Übermittlungen.
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19. August 2009

Gewinnherausgabe wegen nicht erkennbar entgeltlichen Datenbankdienstleistungen

Urteil des LG Hanau vom 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08 Der Beklagte hat durch diverse Online-Serviceleistungen zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern vorsätzlich einen Gewinn erzielt. Dieser ist herauszugeben, § 10 UWG. Die Preise für die Aufnahme in die Datenbank waren nicht deutlich erkennbar und unmissverständlich. Vielmehr erwarteten die Abnehmer keine entgeltliche Dienstleistung. Ein kleines Sternchen, mit dem auf einen am untersten Seitenrand befindlichen Text verwiesen wurde, war insbesondere deshalb nicht ausreichend, weil dies bezügliche Unterlassungserklärungen bereits in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten des Beklagten abgegeben wurden.
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17. März 2009

Archivierung eines Artikels bei bereits abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OVG NRW vom 17.02.2009, Az.: 13 A 2852/08 Allein durch die Bereithaltung eines Artikels mit zu unterlassenen Äußerungen in einem Archiv wird keine Wiederholungsgefahr begründet. Weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Berichterstattung erschöpft, besteht auch nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet"...
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11. Februar 2009

Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08 Die widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung. Der Verletzte kann den Verletzer auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und angemessene Lizenzgebühren fordern. Bei Nutzung des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und erstmaliger Rechtsverletzung jedoch ist der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € zu beschränken.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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