„In der Regel“ ist in der Regel unzulässig

Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.
Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.
Wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, hat der Antragsteller nur einen Anspruch darauf, dass sein Begehren einmal und von einem Gericht geprüft wird. Wird ein gleichlautender Antrag dennoch bei mehreren Gerichten gestellt (sog. „Forum Shopping“ bzw. „Forum Hopping“), entfällt das für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Rechtsschutzinteresse des Antragsstellers, sodass der zweite Antrag unzulässig ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das angerufene zweite Gericht durch den Antragsteller auf den erfolgslosen Antrag bei dem vorhergehenden Gericht hingewiesen wird.
Wird in einer Zeitschrift eine Werbeanzeige abgedruckt, so muss diese auch hinreichend als solche gekennzeichnet und der werbliche Charakter deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar klargestellt werden. Nicht ausreichend ist dabei, über eine dünne Trennlinie das Wort ‚Anzeige‘ in derart kleiner Schrift abzudrucken, dass dieses bei der Betrachtung nicht sofort wahrgenommen wird. Bei einer doppelseitigen Werbeanzeige liegt kein ausreichend deutlicher Hinweis auf Werbung vor, wenn das Wort ‚Anzeige‘ auf der rechten und damit erst auf der zweiten Seite des Artikels neben der Seitenzahl platziert wird.
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2011, Az.: 5 W 161/11
Massenhafte Abmahnungen, die lediglich dem Zwecke der Gewinnerzielung und nicht der Sauberkeit des Wettbewerbs dienen, sind rechtsmissbräuchlich.Urteil des OLG Köln vom 03.05.2011, Az.: 15 U 194/10
Das OLG Köln entschied im vorliegenden Fall, dass eine sehr negative und dadurch auch berufsschädigende Restaurantkritik in einem viel gelesenen Restaurantführer unzulässig ist, sofern die Kritik lediglich aufgrund eines einzigen Restaurantbesuchs abgegeben wurde. Vielmehr müssten hierbei höhere Anforderungen an die Bewertung gestellt werden, damit diese representativ sei.Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 27/08
Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG.